Antwort
Hallo, nach der Aberglaube sollte man die Sachen erst nach 40 Tagen verwerten,
Die Kleider von den verwandten darf man als Erinnerung tragen oder benützen.
Sonst sollte mann die kleider dann verschenken, nicht verkaufen..Wichtig ist zu sagen woher die Kleider sind. Persönliche Gegenstende (Fotos und ec.) sollten aus respekt Verbrannt werden..