Hallo,

soweit ich weiß, kannst du bzw. deine Eltern Übergangskindergeld beantragen. Da ich selbst gerne Medizin studieren würde und es eigentlich meine erste Wahl gewesen wäre, habe ich der Familienkasse zum Beispiel eine Einladung zu einem Aufnahmetest für ein Medizinstudium vorgelegt. Auch dies wurde anerkannt.

Ich gehe davon aus, dass der Ablehnungsbescheid auch anerkannt wird. Ob direkt von der Uni oder von hochschulstart.de ist nicht relevant. Soweit ich informiert bin gelten ziemlich viele Ablehnungsbescheide/Zusagen. Die Dame am Telefon meinte, es sei nur auf irgendweine Art nachzuweisen, ob man sich bemüht einen Studienplatz/Ausbildungsplatz etc. zu bekommen.

LG

...zur Antwort

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es in Bayreuth einen Studiengang, der dem Studiengang ´Theaterwissenschaft' sehr ähnelt. "Theater und Medien", der mit einem Bachelor abschließt. Zudem hat man verschiedene Möglichkeiten für eine Fächerkombination. "Theater und Medien" ist dort nicht ganz NC-frei, allerdings wird die Note nur zur Hälfte gewichtet. Durch die Eignungsprüfung kann man noch einiges rausholen. Die Abi-Note zählt am Schluss etwa zur Hälfte.

Eignungsprüfung: 

Man wird etwa 15 Minuten lang "befragt". Meist findet das in Gruppen statt also mit anderen Bewerber (insgesamt etwa 3) und noch 3 Prüfer. In diesem Gespräch stellen die Prüfer Fragen, die sich auf deine eingereichten Unterlagen (Zeugnis, tabellarischer Lebenslauf, schriftliche Begründung für den Studiengang, falls vorhanden Nachweise über praktische Tätigkeiten in diesem Bereich) beziehen. Vor allem wird auf die Begründung bzw. deine Motivation für den Studiengang eingegangen. Falls du schon was Praktisches in dieser Hinsicht gemacht hast, gehen sie womöglich auch darauf ein. Zudem werden auch ästhetisch und geschichtliche Fragen zum Theater gestellt.

In Erlangen gibt es auch einen Studiengang - "Theater- und Medienwissenschaften". Der hat zwar einen NC, allerdings wurden in den letzten Jahren alle Bewerber zugelassen.

In Osnabrück gibt es den Studiengang "Theaterpädagogik". Dort gibt es auch eine Aufnahmeprüfung und soweit ich weiß, wird ein Praktikum verlangt.

In Leipzig kann man "Theaterwissenschaft" studieren. Man benötigt allerdings ein Praktikum und Sprachnkenntnisse. Allgemein werden in diesem Studiengang einige Sprachkenntnisse gefordert.

In Bochum hat man ebenfalls die Möglichkeit Theaterwissenschaft zu studieren. Allerdings mit NC. Ein Versuch wäre es mit deinem Abi-Schnitt vielleicht trotzdem wert. Mit 2,4 und 2 WS hätte man letztes Jahr noch einen Platz bekommen. Das kann jedes Jahr variieren.

An der LMU ist ein Studium ebenfalls ohne Eignungsprüfung, allerdings mit NC, möglich.

Vielleicht machst du erstmal ein Praktikum in diesem Bereich. Dann erfährst du etwas über das Theater und sammelst schon Erfahrungen. Dies hilft dann auch eventuell beim Einstellungsverfahren.

Alles Gute für die Zukunft!

LG

...zur Antwort

Hallo :),

Soweit ich weiß gelten in Österreich die gleichen Regelungen wie in Deutschland.

Mit der Fachhochschulreife bzw. dem Fachabi kann man an Fachhochschulen in Österreich studieren.

Für viele Studiengänge an Universitäten in Österreich und Deutschland benötigst du die allgemeine Hochschulreife.

Manchmal gilt auch eine abgeschlossene Berufausbildung und es finden je nach Studiengang Eignungsprüfungen statt.

LG

...zur Antwort

Hallo :), ich hab mich dort ebenfalls beworben. Allerdings war ich der Meinung, dass es für diesen Studiengang durchaus eine örtliche Zulassungsbeschränkung gibt.

Soweit ich weiß, brauchst du die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn du später als Richter oder Staatsanwalt arbeiten möchtest, sozusagen im Staatsdienst. Ich glaube nicht, dass dir dadurch Nachteile entstehen, sofern du die Doppelstaatsangehörigkeit sowieso nächstes Jahr beantragst.

Auf jeden Fall kannst du auch problemlos mit der türkischen Staatsangehörigkeit das Studium erstmal beginnen.

LG

...zur Antwort