Hallo Du,
du hast AUF JEDEN FALL das Recht, ein Gegengutachten(Privatgutachten) in Auftrag zu geben. Dass muß deine Rechtschutzversicherung bezahlen (falls du eine hast), oder notfalls du selbst, kostet aber ca.max. 2000Euro. Bei mir läuft auch seit 2009 eine Klage vorm Sozialgericht. Der 1.Gutachter sagte auch "vollschichtig erwerbsfähig",dann Gegengutachten:unter 3 Stunden erwerbsfähig. Jetzt Obergutachter der über beide entscheidet, mir grauts davor.Kann gut ausgehen oder auch nicht. Dann in Berufung.
Wenns dann nicht klappt, ein halbes Jahr später erneut Rentenantrag stellen und evtl. sogar wieder klagen.
Du solltest auf jeden Fall schnell handeln! Sag das mit dem Gegengutachten deinem Anwalt (wundert mich schon, dass er dirs nicht mitgeteilt hat) und bestehe darauf! Die Zeit wird knapp bei dir. Gegengutachter werden von Dir (oder deiner Versicherung) bezahlt, die sind nicht so engstirnig und böswillig wie die anderen.
Schau nur wie hartnäckig und menschenfeindlich die DRV sowie viele Gutachter sind, dass können wir auch oder? (ich meine damit natürlich nicht menschenfeindlich eher hartnäckig ;-) )
Gib nicht auf, dass ist gerade das was die wollen! Wir kranken können am besten beurteilen wies uns geht und ob wir arbeiten können oder nicht, und nicht die!
Fight for your right! Ich drück dir alle Daumen! ruf den Anwalt an. alles alles Gute!