Es gibt keinen Eigenbedarf, das ist Schwachsinn... Bei einer Menge von bis zu 6 Gramm können die Strafverfolgungsbehörden von der Strafverfolgung absehen, müssen aber nicht. Rechtlich spricht man übrigens von einer "geringen Menge".
Du musst erstmal gar nichts bezahlen, da Du nichts beschädigt hast. Dass du bezahlen sollst, nur weil Du da als letztes saßt, ist völliger Schwachsinn. Er soll es erstmal beweisen. Ich würde Dir raten, einen Anwalt einzuschalten, wenns nötig ist.
Fahren ohne Begleitperson (BF17) ist ein schwerer Verkehrsverstoß. Du wirst damit rechnen müssen, dass Dir die Fahrerlaubnis widerrufen wird und ein ordentliches Bußgeld auf Dich zukommt. Die Kosten für das fällige Aufbauseminar übernimmst Du selbst, vorausgesetzt Du willst deine Fahrerlaubnis jemals wieder haben. Die Ausrede, Du wolltest doch nur eine Trunkenheitsfahrt verhindern, kannst du gleich vergessen, da gibt es deutlich mehr und vor allem bessere Alternativen, als sich selbst OHNE gültige Fahrerlaubnis ans Steuer zu setzen.