Eine Kombination aus OpenBikeSensor und GoPro, um den Verstoß zu dokumentieren, sollte ausreichen. Das schützt natürlich nicht davor, knapp überholt zu werden. Wenn aber viele das machen und vielleicht entsprechende Sensoren auch bei der Polizei einzug halten (Salzburger Polizei testet gerade Geräte, die in den USA seit 2015 im Einsatz sind), dann halten sich die Autofahrer auch an die Regeln. Der Weg über das Portemonaie funktioniert immer.

...zur Antwort

Wenn ich mir die Antworten ansehe, so bin ich doch über die Unwissenheit unter Autofahrern echt erschrocken. Deshalb hier ein wenig Aufklärung:

Zunächst zum Überholverbot. Es gibt mehrere Arten von Überholverbot. Unterschieden wird dabei zwischen einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen sowie LKW. Das "normale" Überholverbotsschild mit den zwei PKW verbietet das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen. Radfahrer aber auch Motorradfahrer dürfen überholt werden, dürfen selbst aber keine mehrspurigen Fahrzeuge (Autos) überholen. Als Variante gibt es das Schild auch als Überholverbot für LKW. Neu ist das Schild "Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten". Hier dürfen natürlich auch keine Radfahrer überholt werden, egal wie langsam sie fahren oder wie viel Platz vorhanden ist.

Eine durchgezogene Linie ist kein Überholverbot. Sie darf einfach nur nicht überfahren werden. Allerdings ist es kaum möglich, ein Fahrzeug mit einem ausreichenden Mindestabstand zu überholen, ohne die Linie zu überfahren, so dass sich hier ein faktisches Überholverbot einstellt.

Damit sind wir beim Mindestabstand. Schon seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts gilt durch Gerichtsentscheid ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern von 1,5m bzw. 2,0m. Inzwischen hat das auch Einzug in die STVO gehalten. Wer nun zusammen rechnet wird feststellen, dass dadurch auf Fahrbahnen mit einer Breite weniger 5,5m faktisch ein Überholen von Radfahrern verboten ist. Das gilt natürlich auch, wenn eine Richtungsfahrbahn schmaler als 5,5m ist und Gegenverkehr herrscht.

Out of Topic ist zu sagen, dass Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen, wenn sie niemanden behindern. Da das Überholen von einzelnen Radfahrern bei Gegenverkehr praktisch nicht möglich ist, sind tatsächliche Behinderungen meistens ausgeschlossen. Ein Autofahrer muss eh warten, bis der Gegenverkehr durch ist und dann ist auch bei nebeneinander fahrenden Radfahrern genügend Platz für den Mindestabstand.

...zur Antwort