Es ist immer der Mietvertrag für die Umlage von NK maßgeblich.

Grundsätzlich sollte aber eine geeichte Wasseruhr für die Gartenbewässerung eingebaut werden, da teurer als das Wasser Abwasser ist. Hier gibt Aufschluss die Abwasserabrechnung, die im Normalfall Bestandteil der Grundsteuerabrechnung ist.

LG Axel

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Das ist davon abhängig, wer die NK Abrechnung erstellt. D. h. wenn die Abrechnung von einer Stelle erstellt wird (ein Hauseigentümer), sollte diese relativ zeitgleich zugestellt werden. Anders bei verschiedenen Wohnungseigentümern. Hier kann es zeitliche Abweichungen von mehreren Monaten geben.

LG Axel

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Das Sonderkündigungsrecht greift bei Umzug.

Den Stromanbieter mitnehmen ist ebenfalls möglich, wenn dieser auch an der neuen Adresse Strom anbieten darf.

LG Axel

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Einfach das letzte Windows Update deinstallieren. Wenn es das 18.09 Update ist, brauche du bestimmt neue Hardwaretreiber, bevor du 18.09 installierst. Du kannst aber auch ohne das 18.09 zu deinstallieren erst nach neuen Treibern suchen.

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Willst du mit der App zahlen oder hast du dich mit einem Browser auf der Homepage eingeloggt? Ich zahle nur per App und da gibt es das Problem nicht. Mit dem Browser z. B. Edge hatte ich das Problem auch schon einmal.

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Wenn du nicht mehr dort wohnst, verbrauchst du auch nichts, also würde ich die Zahlung der Nebenkosten einstellen.

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Guten Abend,

Ich nehme einmal an, dass Sie eine Wohnung plus Garage mieten, also keinen gesonderten Mietvertrag für die Garage abgeschlossen haben.

Wenn dies so ist, gibt es alles, was an Nebenkosten vereinbart wurde 1x, also auch der Allgemeinstrom für die Hofbeleuchtung. Eine Hausflurreinigung kann nur abgerechnet werden, wenn er explizit im Mietvertrag steht.

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Ja. Eine Abrechnung muss innerhalb 12 Monaten gestellt werden.

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Ab drei Wohneinheiten muss nach Verbrauch, oder zumindest ein Teil nach Verbrauch abgerechnet werden. Ohne Wasseruhr und Heizungsverbrauchsmessuhren zentral/dezentral ist jede Abrechnung ungültig - egal was dazu im Mietvertrag steht.

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Massgeblich ist die Teilungserklärung. Diese ist aber leider oft missverständlich geschrieben - z. B. doppelte Verneinung. So kann man ohne die vollständige Teilungserklärung zu kennen, keine Aussage treffen.

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Das Verhalten der Vermieterin ist rechtswidrig. Kaution muss vom Eigentum der Vermieterin getrennt aufbewahrt werden. Du hättest das Kautionskonto besser selber anlegen und mit einem Sperrvermerk versehen sollen. Aber das nur für die Zukunft.
Drohe der Vermieterin mir Klage und Herausgabe des Sparbuches.

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