Im Wald beim mastubieren erwischt - legale Folgen?
Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.