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agr67

02.02.2011
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agr67
02.02.2011, 07:29
Vollstreckungsbescheid vom 15.12 , trotz am 8.12. überwiesenem Mahnbescheid

Guten Morgen, hier mein Problem. Ich habe einen Mahnbescheid erhalten und nach telefonischer Unterredung am 7.12. mit dem zuständigen Anwalt wurde mir mitgeteilt, dass 1. wenn ich den Mahnbescheid bis zum 15.12 zahle keine weiteren Kosten auf mich zukommen 2. Die Sache erledigt sei

Am 8.12 habe ich die komplette Summe überwiesen (Kontoauszug liegt vor Geldeingang von der gegenseite bestätigt). Am 15.12. stellte das zuständige Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid über die Summe des Mahnbescheids + weiterer Kosten für den V-Bescheid aus. Wie muß ich nun weiter vorgehen, da ja der Vollstreckungsbescheid von der Summe her falsch ist und ich mich (natürlich) auch im Recht fühle dass der V-Bescheid in dieser Form nicht korrekt sein kann.

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Antwort
von agr67
02.02.2011, 07:44

Das war mein erster Gedanke auch, habe sofort mit dem Anwalt gesprochen. Er meint e gab eine Überschneidung und ich müsse die Restsumme (ca 120 € für den V-Bescheid) auch noch bezahlen, erst dan wär es erledigt

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