Okay. vielen Dank für die vielen Hilfreichen Antworten :) Ich mach mich morgen sofort auf zur Post um das um den Widerruf zu verschicken

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Hab noch in einem forum gesehn, dass jemand das gleiche problem haate, hat sich aber schon einen tag danach darum gekümmert. jemand meinte sie soll das schreiben "

Betrifft Zeitschriften-Abo nr.:xxx vom yxx überr Zeitschrift yxz

Sehrgeehrte Damen und Herren,

zwei Ihrer Werber haben mir in .......... nach viel geschwafel ein Zeitschriften-Abo untergejuibelt, ohne dass ich es wollte.

Daher mache ich von meinem Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB gebrauch.

Hilfsweise fechte ich das Abo gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 aN:

Die Einzugsermächtigung widerrufe ich ausdrücklich und widerspreche auch derr weitergabe meiner Daten gemäss BDSG

MfG"

und dazu gab es dann noch folgenden nachtrag:

"ZUr Erläuterung §§ 312,355 BGB regeln das Widerrufsrecht. Die §§ 119 Anfechtung wegen Irrtum, 120 Anfechtung wegen falscher Übermittlung, 123 Anfechtung wegen Täuschung und Drohung und 142.1 die Anfechtbarkeit ist bekannt sind ein Notanker, falls der Widerruf nicht anerkannt wird."

Würde es in meinem Fall noch helfen auf diese das alles zurückzugreifen?

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