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aeroplanum

16.08.2013
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mister1
16.08.2013, 16:37
die aussage zurückziehen

Hallo!!

Mal angenommen nach einer Hausdurchsuchung wurde bei Person A eine Marihuanaplantage entdeckt. Person B, welche der Bruder von Person A ist wurde auch verhaftet. Nun hat Person B sowohl vor der Polizei als auch einen Tag später beim Haftrichter gegen Person A ausgesagt. Kann Person B seine Aussage bei der Hauptverhandlung zurückziehen? Wird die Aussage dadurch ungültig, da es sich ja um den Bruder handelt. Wenn Ja kann die Aussage auch vor der Hauptverhandlung zurückgezogen werden und wenn ja wo?

Danke im voraus!!

...zum Beitrag
Antwort
von aeroplanum
16.08.2013, 16:44

Dies ist keine Rechtsberatung!!! Aber nach meiner Meinung könnte Person B jederzeit seine Aussage zurückziehen, bzw. sagen das diese nicht richtig also falsch war. Allerdings kann er seine Aussagen nicht ungeschehen machen. Ihm wird also wahrscheinlich niemand glauben. Und solange er nicht zu der Aussage gedrungen wurde (Folterung usw.) darf die aussage wahrscheinlich auch vor Gericht verwendet werden. Ich möchte an dieser Stelle nochmal sagen das dies Keine Rechtsberatung war und dass das vorher geschrieben reine Vermutungen sind. Außerdem sollte Person A und B einen Anwalt hinzuziehen.

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