Ja natürlich kannst du das T-Shirt anlassen, sag es vorher deinem Arzt einfach, ansonsten hast du das Recht die Behandlung zu verweigern.
SB ist eine Privatsache die niemanden etwas angeht. Es macht jeder aber man redet nicht darüber. Es ist weder für dich noch für deine Ma angenehm, Mütter wollen nicht alles wissen :)
Natürlich wollen deine Erzieher das nicht, weil diese deinen Belegplatz erhalten wollen, dies ist also eine finanzielle Frage.
Du solltest dich mit deinem Erziehungsberechtigten an deine zuständige Sachbearbeiter/in im Jugendamt wenden. Da BEW oder Einzelfallhelfer um einiges günstiger ist als eine Jugendwohngruppe wird diese dafür in aller Regel ein offenes Ohr haben. Du solltest jedoch genau prüfen, ob die Erzieher nicht gute Argumente haben, dass du es nicht kannst. Du solltest für dich kochen können, selbst waschen können, Termine und Schule verlässlich nachkommen. Erfüllst du dies, wird das Jugendamt einem Auszug nur selten widersprechen. Du solltest dich darauf berufen, dass die Einrichtung dich nur aus Kostengründen behalten will, damit ihr Platz belegt ist. Dieses Argument ist das häufigste, auf das die Jugendämter eingehen.
Überlege jedoch, ob nicht ein BEW die bessere Lösung für dich wäre.
Es kommt darauf an wie die Lohnkrüzung zustande kam, wurden deine Stunden reduziert und du bekommst deshalb weniger Geld, hätte dies selbstverständlich vertraglich festgehalten werden müssen.
Wird dir einfach so weniger Lohn gezahlt (wegen wirtschaftlicher Probleme des Unternehmens) steht dir selbstverständlich eine Nachzahlung zu, diese musst du jedoch innerhalb von 6 Monaten geltend machen. Wende dich unbedingt an einen Anwalt, das Beratungsgespräch kostet ca 80-120€, solltest du Geringverdiener sein, hast du die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein für 10€ zu erhalten, damit ist die Erstberatung beim Anwalt für dich kostenfrei.
Leider bist du juristisch gesehen nicht im Recht.
Der Verlust des Handys ist dein Verschulden, du hättest beim Anbieter ein neues beziehen können oder dir ein neues kaufen können, dies beeinträchtigt nicht die Leistung des Anbieters, denn dieser hat diese ja weiterhin bereitgestellt. Ein Leistungsschaden i.S.d.G. liegt nicht vor. Ein wirtschaftlicher Vorteil liegt ebenfalls nicht vor, da der Anbieter am Verlust des Handys nicht beteiligt ist.
Wenn du keine schriftliche Bestätigung über die fristlose Kündigung hast, hast du gegen deinen Anbieter leider nichts in der Hand und du bist zur Zahlung der offenen Beträge verpflichtet.
Natürlich ist es kein schöner Zug des Anbieters, aber leider ist es Gang und Gebe Inkassoforderungen abzugeben, diese nehmen dann sehr wirre Wege.
Eine Möglichkeit hast du, die du ergreifen solltest. Wenn du den genauen Zeitpunkt der Mitteilung (Tag und ungefähre Uhrzeit des Telefonates) weißt solltest du der Kanzlei mitteilen:
Der Mobilfunkvertrag wurde vom Anbieter am ... um ... mündlich gekündigt.
Aufgrund dessen widerspreche ich der Forderung in Art und Umfang zu Gänze.
Da Ihre Mandantin/Ihr Mandant trotz Kündigung auf Forderungen besteht müssen wir von Vorsatz ausgehen. Dies erfüllt den Straftatsbestand des Betruges i.s.d.. StGB.
Sollte Ihre Mandantin/Ihr Mandant die Forderungen trotz Kündigung seitens Ihrer/es Mandantin/Mandant aufrecht erhalten, werden wir am.... (ca. 14 Tage Frist) Strafantrag beim Amtsgericht ........ (such dein zuständiges Amtsgericht heraus) einlegen.
Zur Wahrung meiner Interessen werde ich alle nötigen Rechtsmittel gegen Ihre Mandantin einleiten, eine Kostenübernahme meiner Rechtsschutzversicherung liegt mir bereits vor.
Die ist natürlich nur ein Entwurf, bei mir hats in einem ähnlichen Fall gewirkt, ob es bei dir klappt kann ich natürlich nicht gewähren.
Der PKV Beitrag ist abhängig vom Alter und der Berufsgruppe, in aller Regel kannst du mit um die 120-180€ mtl. rechnen. Natürlich ist auch eine Studentische PKV möglich, eine gesetzliche hingegen nicht.
Das Zweitstudium ist bei der Einkommensteuer absetzbar.
Für die Einkommenssteuer sind deine Gesamteinnahmen maßgeblich, aufgrund dessen ist es völlig egal ob du die 400€ als Selbständige/r verdienst oder im Minijob.
Das Thema der Krankenversicherung bei Unterhaltsverpflichtung ist leider recht kompliziert.
Es kommt vor allem darauf an, ob du Beamter bist oder nicht. Als Beamter werden Kinder in aller Regel der PKV zugerechnet. Als Selbstständiger würde ich dies durch deinen Anwalt prüfen lassen.
Wenn du unverschämt bist, würdest du deine derzeitige PKV kündigen und wechseln und deine Tochter nicht wieder mit anmelden, dann muss sie sich automatisch bei der Familienversicherung ihrer Mutter anmelden. Obwohl dies natürlich keine schöne Gangart ist, aber ich kenne eure Verhältnisse ja nicht.
Je früher du dich bewirbst um so besser, in der Regel solltest du die letzten beiden Zeugnisse deiner Bewerbung beifügen. Im Anschreiben solltest du deinen derzeitigen Notenschnitt mitteilen, sofern er über 3,0 liegt. Nicht immer gibt es Einstellungstest, dies ist zumeist von der Größe des Unternehmens abhängig. Die üblichen Fragen sind: Wie sind Sie auf unser Unternehmen gekommen; Warum dieser Beruf; Was sind Ihre Stärken und Schwächen.
Bist du zu einem Gespräch eingeladen, musst du keine Angst davor haben, weil der Personalreferent ja bereits ein gutes Bild von dir hat, was du nur bestätigen musst. Du solltest nicht zu unterwürfig sein aber auch nicht übertrieben selbstbewusst. Dann wird schon alles gut gehen :) ... viel Glück!
Du musst dich sofort beim UvD melden und unverzüglich beim zuständigen Stabsarzt melden, ggf. die AU faxen. Es ist enorm wichtig das du dich vorm Anreisetermin meldest.
Ja das dürft ihr, ihr solltest dafür allerdings in einem Reisebüro buchen, welches vorher alles mit der Airline und dem Hotel vorbereitet.
Zudem müsst ihr bedenken, dass in den USA vieles erst ab 21. ist, da die Volljährigkeit dort nicht mit 18 sondern mit 21 ist.
Zudem solltet ihr auf gar keinen Fall Drogen oder Alkohol konsumieren, da das Jugendstrafrecht in den USA um einiges strenger ist als in Deutschland und die Toleranzgrenze in der Bevölkerung wesentlich niedriger ist als in Deutschland.
Solltet ihr auf den Gedanken kommen am Spring Break teil zu nehmen, kann ich euch davon nur abraten, ihr kommt da in Sekunden in Konflikt mit der Polizei, die auch wesentlich strenger ist als die Deutsche.
Juristisch bist du ganz klar eine Deutsche.
Wenn du dich der Kultur die Deutschland ausmacht eng verbunden fühlst, dann bist du auch emotional eine Deutsche, ganz klar.
Das kann zum einen daran liegen, dass du warm schläfst, der Schlafraum sollte 17-18 Grad haben.
Schwitzen beim Schlaf hat oft auch physische Ursachen, du solltest in jedem Fall ein Blutbild bei deinem Hausarzt machen lassen, ob deine Schilddrüsenwerte in Ordnung sind.
Die Antwort ist ganz einfach, der Mieter ist verpflichtet, nach fünf Jahren die Wohnung zu streichen, dies muss so erfolgen, dass die Wohnung wieder vermietbar ist, kann er dies nicht selbst ausführen, müss er dies durch einen Fachmann durchführen lassen.
Selbiges gilt auch bei Mietverhältnissen unter fünf Jahren wenn es eine Raucherwohnung ist oder durch Tiere eine massive Abnutzungserscheinung vorliegt.
Ist dies nicht erfolgt, muss der Vermieter den Mieter schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer Frist (mind. 14 Tage) auffordern, in der Mitteilung ist darüber zu informieren, dass der Vermieter das Recht hat, nach Ablauf der Frist, oder nicht korrekter Ausführung die Arbeiten auf Kosten des Mieters durch einen Fachmann beseitigen zu lassen.
Steht im Mietvertrag die Klausel "....die Wohnung ist Besenrein zu übergeben." gelten die o.a. Angaben nicht.
Da du Leistungsbezieher nach dem SGB II bist, ist das völlig korrekt. Das Jobcenter darf fehlende Tage, auch wenn diese ärztlich bescheinigt sind, nachholen lassen.
Bei Krankheit beim Arbeitgeber regelt dies die jeweiligen Gesetze, wie ArbZG und ArbSchG sowie die Tarifverträge. Bei dir handelt es sich jedoch nicht um Arbeit im eigentlichen Sinn, sondern um Sozialleistungen, deren Empfang an ggf. Gegenleistungen gebunden ist, und diese kann selbstverständlich durch den Leistungsgeber vom Leistungsempfänger nachgefordert werden.
Für gewöhnlich werden Umschulungen durch die Reha-Abteilung auch durch die dazugehörige Leistungsabteilung abgedeckt. Jedoch ist dies von Kommune zu Kommune unterschiedlich, da die Aufgaben und Leistungen jeweils anders verteilt sind.
Im Grunde kann man jedoch davon ausgehen, dass du mindestens die Leistung erhalten wirst, die dir zz. durch das Jobcenter gewährt wird.
Leider ist deine Tochter in diesem Fall im Recht.
Für das Erststudium seid ihr unterhaltspflichtig. Bemessen wird dies anhand des BAFÖG (dem Gesetz nicht der Leistung). Jedoch muss Sie diesen Job angeben beim BAFÖG-Amt.
Ist Sie nicht Leistungsberechtigt, weil ihr über der Bemessungsgrenze liegt, müsst ihr diesen Teil ausgleichen. Vor Gericht würde natürlich die Frage geklärt werden, warum sie die elterliche Wohnung vor dem 25. Lebensjahr verlässt, ohne das es dafür triftige Gründe gibt, ein guter Anwalt wird diese aber sicher finden.
Ich finde es eher sehr traurig, das eure Tochter so reagiert, damit geht ja viel kaputt. Ihr solltest eure Situation in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen, die Kosten für ein Beratungsgespräch liegen bei 80-120 Euro und sind eine gute Investition im Gegensatz zu einer noch mehrjährigen Unterhaltszahlung.
Es muss keine Schizophrenie im eigentlichen Sinn vorliegen. Für das Stimmenhören gibt es mehrere Ursachen wie Überforderung, organische Probleme oder andere psychische Erkrankungen.
Dies kann zumeist gut medikamentös behandelt werden, du solltest in deinem Fall zu einen Psychiater gehen, der genaue Diagnose stellen und dich medikamentös einstellen kann.
Schizophrenie ist eine klassifizierte Erkrankung, welche bestimmte Symptome als Erscheinungsform hat und deshalb als Abweichung von der "normalen" psychischen Entwicklung eingestuft werden.
Die Frage nach Realität solltest du nicht in Verbindung mit Schizophrenie stellen, da das eine eine Erkrankung und das andere eine philosophische Fragestellung ist. Auf Ersteres kannst du eine Diagnose bekommen auf das zweite 1000 philosophische Ansichten.
Das ist eine völlig normale Größe, 5 cm im Jahr zu wachsen ist sehr realistisch.
Überlege wie du in den vergangenen Jahren gewachsen bist, dies kannst du in etwa als Maßstab nehmen.
Die Gene sinds natürlich, sind deine Eltern klein wird aus dir kein Riese werden, sind sie groß, ist es auch bei dir sehr wahrscheinlich.
Medizinisch gibt es natürlich Möglichkeiten, diese kommen jedoch für dich nicht in Frage, da du eine normale Größe für dein Alter hast.
Wenn deine Eltern Einfluss auf deine Glaubensansichten nehmen, ist dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz, tritt dies regelmäßig auf und beeinträchtigt dies deine soziale, emotionale und psychische Entwicklung liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.
Wenn es zu massiv ist, kannst du im Notfall schnell Hilfe beim Kinder- und Jugendnotdienst deiner Stadt erhalten, dieser ist 24h geöffnet und informiert das Jugendamt.
Mit 16 brauchst du keine Angst vor dem Jugendamt haben, in deinem Fall würde es im Schlimmsten darauf hinaus laufen, dass du:
In Betreutes Einzelwohnen kommst, dort hast du eine eigene Wohnung und ein Sozialpädagoge unterstützt dich bei der Lebensführung bis zum 18. Lebensjahr.
Ist es möglich, dir durch das Vormundschaftsgericht vorzeitig die volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit zukommen zu lassen, damit wärst du von deinen Eltern unabhängig.
In beiden Fällen sind deine Eltern unterhaltspflichtig.