Hallo espressionant,

dass nach deutschen Recht und Gesetz Tiere für viele nur Sachen sind, ist schon traurig genug. Der §1 der STVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer.

Wenn ich im Wald spazierengehe (auch ohne Hunde) und schon mehrfach einem Radfahrer im Weg war und gestreift wurde, muss ich mich dann entschuldigen? Und hat ein Tier nicht das Recht sich auch zu wehren, wenn er von einem Rad angefahren wird? und da du die Paragrafen so liebst, solltest du dir auch mal das Tierschutzgesetz anschauen. Ich darf keinem Tier ohne Grund schaden oder Leid zufügen.

Natürlich gibt es auf jeder Seite (Radfahrer und Hundehalter) jede Menge schwarze Schafe. Ich halte mich für tolerant und rücksichtsvoll und bemühe mich um ein gutes Auskommen mit allen "Verkehrsteilnehmern" im Wald. Aber mein Tier hat auch das Recht, Waldwege zu benutzen - ist schließlich auch ein Steuerzahler.

 

Adlatus 07

 

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hallo livesgood,

klar geht das in excel, du musst nur das ´Format entsprechend einstellen, damit auch Tage angezeigt werden können.

In ein Feld das Ausgangsdatum eintragen, in das Feld daneben das Enddatum, im dritten Feld die Differenz ausrechnen lassen, das wars.

Liebe Grüße

adlatus07

 

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Hallo Hundipuh,

ich finde Deine Frage super. Uns ist ähnliches passiert.

Wir gehen immer mit mehreren Hunden (7 Tiere, Dobermann, Rottweiler, Schäferhund, Labrador) im Wald spazieren. Dort dürfen die Hunde ohne Leine laufen. Leider verwechseln einige Radfahrer Waldwege mit Rennstrecken. Eine ganze Menge klingelt rechtzeitig, wir nehmen die Hunde zur Seite, lassen sie sitzen bis die Radfahrer vorbei sind. So gibt es auch keine Probleme für beide Seiten. Gestern kam leider so ein "Rennfahrer" mit viel Tempo hinter uns, natürlich ohne zu klingeln. Es war schon zu spät, die Hunde ran zur rufen, ein Hund lief vor dem Radfahrer über den Weg. Trotz Bremsen, berührte der Vorderreifen den Hund, der Mann schrie den Hund an, nahm die Füße von den Pedalen (es sah so aus, als ob er nach dem Hund treten wollte) und fuhr dann einfach weiter. Dass der Hund dies als einen möglichen Angriff auf sich oder sein Rudel betrachtet haben könnte, soweit konnte er wohl nicht denken. Der Hund rannte hinter ihm her und verbellte ihn und wir waren mal wieder die "Bösen". Für mich ist das so, als würde ich einen Hund in den Hintern treten und mich hinterher beschweren, dass der böse Hund mich gebissen hat. 

In der Straßenverkehrsordnung steht was von gegenseitiger Rücksichtsnahme der Verkehrsteilnehmer. Gilt das für Radfahrer nicht? Wir wurden auch schon gestreift und beschimpft, weil wir wahrscheinlich nicht schnell genug in die Büsche gesprungen sind.

Und es gibt ein Tierschutzgesetz, welches eine artgerechte Haltung von Tieren vorsieht, also auch Freilauf für Hund. Dass diese nicht in öffentlichen Parks oder in der Stadt ohne Leine laufen dürfen, ist (fast) jedem Hundehalter klar, aber im Wald dürfen sie (wenn sie nicht jagen). Einige werden jetzt sagen, es gibt ja auch Hundewiesen - bei uns liegen die perfekterweise fast alle an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, ohne Abzäunung. Dort lasse ich meinen Hund ganz bestimmt nicht spielen und toben.

Wir gehen jetzt auf den Wiesen und Deichen spazieren - leider sind auch dort immer mehr Radfahrer unterwegs - man muss ja die neuen Crossräder ausprobieren.

Ich will hier nicht alle Radfahrer verteufeln, es gibt auch genug Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten und ihren Hund nicht unter Kontrolle haben.

Aber die Radfahrer sollten auch bedenken, dass wir hinten keine Augen haben und sich auch die Hunde erschrecken können, wenn da plötzlich ein Rad auftaucht. Und wenn er den Hund anfährt auch stürzen und sich verletzen kann.

Liebe Grüße

adlatus

 

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