Ich habe ja nun schon einige Dummheiten kennengelernt, und war der irrigen Meinung, dass es nicht mehr zu toppen sei. Doch dieses Beispiel lehrt mich Besseres....
der Verdacht steht nun mal im Raum und die Polizei wird sehr genau untersuchen, was da dran ist - dich und dein Umfeld genau durchleuchten. Wenn sie noch weitere Indizien finden sollte (oder gar Zeugenaussagen bekommt), dürfte es sehr schwer werden, das Gegenteil zu beweisen.
Es ist zwar so, dass du nicht deine Unschuld beweisen musst, sondern der Staatsanwalt deine Schuld. Aber wenn er genug Anhaltspunkte findet, kann es durchaus für eine Anklage reichen. Entscheidend ist also, was der Staatsanwalt daraus macht. Generell ist Drogenhandel eine offizielle Straftat (da in öffentlichem Interesse), eine Strafanzeige kann also nicht zurück genommen werden. Sie bedarf einer Entscheidung durch das Gericht bzw. durch den Staatsanwalt.
Selbst wenn sich deine Unschuld herausstellen sollte - den Makel hast du dir angeheftet und könnte sich auch in Zukunft nachteilig für dich auswirken.