Bei Gefahr im Verzug (Rohrbruch etc.) hat der Eigentümer das Recht, sich Zugang zu verschaffen. Man sollte dies allerdings tunlichst unter Zeugen tun. Gute Schlüsseldienste beraten einen dazu auch. Ansonsten bleibt noch der etwas längere aber formal korrekte Weg, sich beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zu holen.

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