Hallo,
Meine mum hat einen neuen Freund mit dem sie ein Haus gekauft hat, in dem Haus war noch immer alles drin was der Besitzer hatte nun mussten wir alles ausräumen. Jetzt gibt es dort noch riesige in Beton eingegossene Hundezwinger die wir wegflexen müssen, und jetzt wollte ich fragen da nach § 8 des Jugendschutzgesetzes ein jugentlicher sich nicht in einer Umgebung die ihn seelisches oder körperliches leid zufügt aufhalten. Ich wollte nun wissen ob ich wirklich 24/7 mit Unterbrechung von Schule und schlafen dauernd außer Baustelle sein muss und helfen muss...
MfG
abcmanabc