KFZ-Unfall - Anwaltskosten vorstrecken?
Mir ist gestern jemand an der Ampel hinten aufs Auto gefahren. Der Schaden hält sich auf den ersten Blick in Grenzen, lackierte Stoßstange und Einparkhilfe müssen ersetzt werden. Ich überlege nun, einen Anwalt einzuschalten, da ich zum einen keine Lust habe, mich mit der Abwicklung des Versicherungszeugs rumzuplagen, und zum anderen glaube, dass ich als Laie nicht alle Ansprüche gelten gemacht kriege, wie zB Nutzungsausfallkosten usw. Die Kosten des Anwalts hat ja die Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen, aber wie läuft das ab? Rechnet der Anwalt direkt mit der Versicherung ab, oder muss ich das Honorar vorstrecken?
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