Als geringfügig beschäftigter zahlst du keinen Beitrag zur Renten/Kranken/Arbeitslosen/Pflegeversicherung wie die "normalen" Arbeitnehmer. Du erwirbst allerdings auch keine Ansprüche daraus wie z.B. anrechenbares Entgelt für die Rente oder Beschäftigungszeiten. Nur wenn du auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtest, kannst Du Ansprüche daraus erwerben, bei bis zu 400 EUR Entgelt aus dem Minijob wirkt sich das auf deine Rente aber nicht aus. Der Verzicht (sprich: Zuzahlung zu den RV-Beiträgen) rechnet sich eher z.B. für Mütter, die jahrelang Hausfrau waren und zu wenig anrechenbare Zeiten für die Rente haben. Finanziell lohnt es sich jedoch eher, das Geld in eine private Vorsorge zu stecken.

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