Guten Tag,
ich habe mir mal eine frage gestellt und zwar:
In Deutschland gibts es ja die Schulpflicht
Hamburg :
§ 37 Grundsätze zur Schulpflicht
(1) Wer in der Freien und Hansestadt Hamburg seine Wohnung oder bei
mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat, ist in Hamburg zum
Schulbesuch verpflichte.
Kurz gesagt man ist verpflichtet zur Schule zu gehen, wenn nicht hin geht bekommt man ärger.
Strafgesetzbuch
§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Theoretisch wird man doch von der Schule festgehalten, klar man kann gehen, aber man muss denn mit den Konsequenzen rechnen.
Mir ist klar das ich mich nicht von der Schule befreien kann, aber mich würde es trd. interessieren ob sich die Paragrafen iwie schneiden.
Lg. Alex