Sexuelle Belästigung ist ein Antragsdelikt. Eine Strafverfolgung ist also tatsächlich nur dann möglich, wenn Du Strafantrag stellst. Das würde ich dir auch dringend anraten. Wenn Du praktische Tipps suchst, bleibt zu erwähnen, dass es dir jederzeit freisteht dich bei einem vergleichbaren Angriff zu verteidigen. Pfefferspray bietet sich an.

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