Notenberechnung nach Nachprüfung (NRW, EF -> Q1)?
Hallöchen,
unser Sohn hatte am Gymnasium in NRW am Ende der EF ein Defizit (5) in Deutsch und leider keinen Ausgleich.
Er hat eine Nachprüfung absolviert, die leider nicht so erfolgreich verlief, sodass es nun in der Notenberechnung auf jede Nachkommastelle ankommt.
In der schriftlichen Prüfung hat er eine 5+ und für die mündliche Prüfung eine 4 bekommen.
Die Schule hat uns nun mitgeteilt, dass er nicht versetzt wird und die EF wiederholen muss.
Unabhängig davon, ob er bei diesen Leistungen nicht sowieso besser wiederholen sollte, stellen wir uns aber die Frage, ob die beiden Noten zusammen nicht eine 4- also für das Zeugnis ein "ausreichend" ergeben müssten und er damit versetzt werden müsste.
Auf dem Bildungsportal NRW haben wir hierzu keine Informationen gefunden, die soweit ins Detail gehen.
Herzlichen Dank für jegliche Info und Hilfe vorab.