Wird bei einem Unfall jemand verletzt, muß die Polizei eine Strafanzeige wegen fahrlässiger KV (§§ 229,230 StGB) gegen den vorlegen, der die Hauptunfallursache gelegt hat. Diese Anzeige geht zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Die wiederum entscheidet ob die Anzeige wegen öffentlichen Interesse verfolgt wird oder nicht. Hier kommt dann der sog. Strafantrag des Verletzten (Geschädigten) ins Spiel. Stellt dieser Strafantrag kann es sein, dass ein Strafbefehl erlassen wird (das Ding mit den Tagessätzten). Dieser orientiert sich an den finanziellen Verhältnissen (Einkommen, Schulden, Unterhaltspflicht etc.). Der kann angenommen werden, dann kommt es zu keiner Hauptverhandlung. Wird er abgelehnt, würde ich persönlich aber nur mit Rücksprache mit einem Anwalt machen, kommt es zur Verhandlung. Läuft dann ab wie im Fernsehen ;-). Die Staatsanwaltschaft kann auch das Verfahren einstellen (z.B. falls kein Strafantrag gestellt wird), dann geht die Anzeige an die zuständige Bußgeldbehörde und von dort aus kann dann ein Bußgeld für den Verkehrsverstoß erlassen werden. Das richtet sich dann nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und dem Verstoß. In jedem Fall kommt Post von der Staatsanwaltschaft. Das ganze oben ist der offizialteil sprich Deutschland in dem Falle gegen dich. Der Privatklageteil ist Schmerzensgeld, Schadensersatz u.ä. Hier Pauschalaussagen wegen Kosten und deren Übernahme zu treffen ist nicht möglich. Dafür brauchst du einen Anwalt. Der kann dir da weiterhelfen. Hoffe du kommst jetzt klar. Ob du zum Anwalt gehst ist alleine deine Entscheidung.
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