Weil Alkohol entwässert. Ist dir sicher schon aufgefallen, dass du öfter aufs stille Örtchen musst, wenn du trinkst. ;-)

Und den berühmten Nachdurst kennst du wahrscheinlich auch!

Also: Du verlierst nur Wasser. Am nächsten Tag macht sich dies auf der Waage bemerkbar - aber dann kommt der Nachdurst. Du trinkst viel, dein Wasserhaushalt wird wieder ausgeglichen und der Gewichtsverlust ist futsch.

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Ich verstehe nicht, was du von den Erzieherinnen erwartest.

Dein Kind kommt zu ihnen und sagt, es habe Schmerzen an den Ohrläppchen. Die Erzieherinnen können nicht riechen, wie stark die Schmerzen sind, ob sie bedenklich sind, ob da eine Entzündung im Anmarsch ist etc. Ebensowenig, dass es noch Gesundheitsstecker sind. Auf keinen Fall aber können sie dem Mädchen sagen: "Pech, haste halt Schmerzen, stell dich nicht so an."

Du willst nicht, dass die Erzieherinnen dich "wegen jedem Pups" anrufen. Rufen sie nicht an und treffen stattdessen eine Entscheidung, ist es dir aber auch nicht recht.

Und ich WETTE: Hätte sich das Ohrläppchen entzündet oder hätte deine Tochter nachmittags geweint: "Mir haben die Ohren wehgetan und die Erzieherinnen haben nix unternommen", dann wärst du Sechseck gehüpft.

Überleg dir also, was du von den Erzieherinnen erwartest und ob diese Erwartung realistisch ist. Realistische Erwartungen kannst du an Erzieherinnen herantragen. Gibst du ihnen hingegen das Gefühl: "Wie ihrs macht, macht ihrs verkehrt", darfst du dich über Kommentare à la: "Dann machen wir eben gar nichts mehr" nicht wundern.

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Auf jeden Fall den Rechtsweg gehen, keine Selbstjustiz!!!

Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt! Der Typ kennt dich und wäre nicht der erste, der machomäßig provoziert... dann aber zur Polizei rennt, wenn sein Verhalten Folgen nach sich gezogen hat!

Es geht dabei nicht nur um die mögliche Strafe, die dir blühen würde... so ein Eintrag ins Führungszeugnis kann dir ne Menge verbauen für die Zukunft! Viele AG lassen sich ein Führungszeugnis vorlegen, viele Berufe darfst du ohne "weiße Weste" gar nicht ausüben! Lass den Mist sein!!!

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Schon jeck... du stellst eindeutig die Frage: "Ich will zur Abwechslung mal wissen, was Lehrer von Eltern erwarten können und nicht umgekehrt"... und 4 von 10 Antworten thematisieren WIEDER, was FÜR ELTERN wünschenswert wäre, was Lehrer alles leisten sollen, was in der staatlichen Schule schief läuft...

 

Ich schließe mich Jens79 und MiaMamaRia an, die gute Zusammenarbeit ist das A und O.

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Dass der/ die TE einen ... schwierigen Eindruck macht heißt aber auch nicht, dass es okay ist, wenn Kinder regelmäßig morgens um 6 durchs Treppenhaus toben.

Wenn man dem TE schon vorwirft, Äpfel mit Birnen durcheinanderzuwerfen, sollte man es selbst NICHT tun.

@ TE: Verstehe ich das richtig - du postest hier, hast aber noch nicht einmal mit der Mutter GESPROCHEN? 

Okay, wenn du ihr gegenüber so auftrittst wie hier, wird das Gespräch nicht von Erfolg gekrönt sein. Aber man kanns auch mal mit Respekt versuchen, soll zuweilen zielführend sein.

Brauchst du dazu wirklich ein Forum? Um zu erfahren, wie du der Mutter sagen sollst, was dich stört??

Sorry, aber dann sind deine Sozialkompetenzen nicht viel ausgereifter als die der Kinder... ;-)

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Es geht aus deinem Text nicht hervor, was mit "Blödsinn" gemeint ist.

Stellen sie etwas an, womit sie aufhören sollen? Dann nicht ewig den Mund fusselig reden, sondern spätestens beim dritten Mal Grenzen setzen. Funktioniert auch prima über schlichtes Auszählen: 1- 2- 3...

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Hallo,

ganz, ganz schwierig.

Kindswohlgefährdung wegen Vernachlässigung? Sehe ich in dem Fall nicht erfüllt, auch wenns hart klingt. 

Oder trifft einer dieser Punkte zu?

 

Verwahrlosung

  • stark unzureichende Ernährung oder Pflege
  • Verwahrlosung der Wohnung
  • passive Unterlassung ärztlicher Versorgung
  • mangelhafte Beaufsichtigung
  • mangelhafte Sorge für regelmäßigen Schulbesuch
  • instabile Lebensführung

Natürlich kannst du es trotzdem versuchen und dich mit dem JA in Verbindung setzen. Besser als nichts zu tun, vielleicht hat man dort noch Ideen!

Zum Rat, die Lehrerin zu konsultieren: Auch schwierig. Die Lehrerin wird dir zuhören, sich aber nicht äußern dürfen (Stichwort Schweigepflicht).

Eine gute Nachricht: "Einfach so" kann man kein Kind auf die Förderschule umschulen. Dazu braucht es ein Gutachten, das Kind einen Sonderpädagogischen Förderbedarf bescheinigt. Dieses Gutachten können die Eltern beantragen, doch wenn kein Förderbedarf (z. B. keine Lernbehinderung) vorliegt, wird das Gutachten negativ ausfallen.

LG

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Hm, irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass deine Geschichte unvollständig ist. 

1. Wenn dieses andere Mädchen so "vorgeschossen" hat, warum hast du das demLehrer nicht berichtet und ihm die Seite gezeigt? Das hätte die Sache bestimmt relativiert. Und gegenüber deinen Eltern würde es die Sache auch relativieren.

2. Zuerst rückst du gar nicht raus, wie du dich gewehrt hast. Dann sagst du, du hättest das Mädel "nur Nilpferd genannt".

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lehrer sich in einen privaten Streit einmischen, wenns wirklich nur um die Äußerung "Nilpferd" ging.

 

Was ist gelaufen, bevor dich das Mädel beleidigt hat? Kann es sein, dass die ganze Sache eine längere Vorgeschichte hat? Und dass da mehr war als "Nilpferd"?

Wenn du hier zielführende Hilfen wünschst, musst du schon "rausrücken". Sonst werden dir unsere Ratschläge nicht helfen, weil sie gar nicht zu deiner Situation passen.

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