Sowas gibt es z.B. noch im AufenthG/AsylG
z.B. §95I, §98I AufenthG. Dort entscheidet der Vorsatz ob es eine Straftat oder eine Ordnungswidirgkeit ist.
Antwort
Antwort
Ob du das als gerecht empfindest liegt nur an dir.
Jedoch hat die Strafanzeige nichts mit der MPU zu tun.
Die MPU wird durch die Führerscheinstelle angeordnet und nicht durch Gericht oder Staatsanwaltschaft. D.h. die Polizisten werden (wie es üblich bei einem solchen Sachverhalt ist) eine Mitteilung an die Führerscheinbehörde, über dein Verhalten, gemacht haben und diese ist zu dem Entschluss gekommen, dass du wohl eine MPU machen sollst.