Hallo Felix, also ich würde mal auf jeden Fall Raten, dich beim Arbeitsrecht telefonisch zu Melden. Und zwar ist es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und außer der normalen Telefon Gebühr 01805 67 67 13.
Zudem hast du eigentlich die Möglichkeit innerhalb 21 KT (Kalendertagen) nach Kündigung gegen die Kündigung zu Klagen. Wenn du kein Rechtsschutz hast kannst auch Prozesskostenhilfe zu beantragen.