Hallo Felix, also ich würde mal auf jeden Fall Raten, dich beim Arbeitsrecht telefonisch zu Melden. Und zwar ist es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und außer der normalen Telefon Gebühr 01805 67 67 13.

Zudem hast du eigentlich die Möglichkeit innerhalb 21 KT (Kalendertagen) nach Kündigung gegen die Kündigung zu Klagen. Wenn du kein Rechtsschutz hast kannst auch Prozesskostenhilfe zu beantragen.

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Ich habe ein ähnliches Problem.

 Laut der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.03.11 muss die Agentur für Arbeit alle befristeten Arbeitnehmer entfristen die nach Haushaltsplan angestellt sind (§ 14 Abs. 1 Nr 7 TzBfg) . Jetzt meine Frage ich bin bereits seit 2007 bei der BA Angestellt. Ich wurde bereits 7 mal befristet, davon 5 mal mit dem oben genannten § mein letzter und mein Aktueller Arbeitsvertrag beruhen allerdings nicht auf diesem §. Muss mich die BA entfristen? Oder muss ich rechtliche Schritte einleiten. Ein Auskunft vom Arbeitsrecht dies bzgl. bekommt man nicht.

Bitte um Mithilfe danke.

 

 
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