Theoretisch zählen minderjährige Personen in Deutschland als Geschäftsunfähig.

Das bedeutet, dass sie keine Geschäfte abschließen können. Jedoch gibt es das sogenannte Taschengeldgesetz, welches dafür sorgt, dass Personen die noch nicht volljährig sind kleine Beträge von Geld ausgeben können um sich zum Beispiel ein Eis oder dergleichen zu kaufen.

Da die 3.000 Euro jedoch nicht als kleiner Betrag zählen muss deine Freundin nichts zahlen, solange man darauf beruht zu sagen, dass sie es war und nicht ihre Eltern und sie noch 14 ist.

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