Alkohol am Steuer. Wiederholungstat

Hi, hab schon viel hier nachgelesen, aber wollte dann doch mal spezifisch meinen Fall hinterfragen.

Wurde das erste Mal 1999 mit Alkohol am Steuer bestraft. BAK 1,74 Promille. Geldstrafe, 6 Monate Sperre und MPU. Hatte einen Vorbereitungskurs besucht, aber die MPU fiel negativ aus. Konnte nicht gut reden bzw. war zu ehrlich. Hatte damals meinen Alkoholkonsum auch nicht wirklich im Griff. Hab dann den Kopf in den Sand gesteckt und es nicht weiter versucht, eine weitere MPU in Angriff zu nehmen. Hab dann 2005 meinen Führerschein in England gemacht. Hab eine englische Staatsangehörigkeit und hatte einen Wohnsitz in England. Jedoch nicht nachweisbar 185 Tage.

Wurde nun vor ein paar Wochen mit 1,07 Promille BAK, aufgrund zu schnellen fahrens, kontrolliert. Tja, wie dumm muß man sein.....

Ist natürlich die Frage, wie jetzt die Handhabung mit meinem EU-Führerschein verläuft. Hatte gelesen, daß ich den Nachweis meines damaligen Wohnsitzes in England nicht unbedingt vorlegen muss. Oder droht da auch noch ein Verfahren?

Ansonsten rechne ich natürlich mit einer erhebliche Geldstrafe und was meint Ihr: droht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gibt es ein Fahrverbot? Wie lang wird die Sperrfrist? 6-12 Monate? Ist eine MPU unausweichlich? Wie sieht es mit Verjährung der alten Straftat aus?

Nun gut, ich denke mal, daß ich nun die MPU bestehen würde. Hab da keine Angst mehr vor, da ich ansonsten meinen Alkoholkonsum im Griff habe.

Der Vorfall ist natürlich unverantwortlich und ich ärgere mich natürlich über mich, daß ich erneut unter Alkoholeinflusses gefahren bin. Gott sei dank wurde niemand verletzt oder schlimmeres.

Freue mich über hilfreiche Antworten und bei Fragen, kann ich selbstverständlich noch weiter auf spezielle Dinge eingehen.

LG

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Hab mich in den letzten Tagen reichlich informiert und bin jetzt komplett im Bilde.

Naja, ich warte mal das Schreiben über meine Strafe ab. MPU Anordnung kommt ja eh erst von der FSST nach Wiederantrag.

Und zu den Reaktionen. "Lebenslanges Fahrverbot"

Ahhjaa, also gehst Du davon aus, daß kein Mensch sich ändern kann.

Auch nicht gerade eine tolle Einstellung.

Naja, egal.

LG

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Alkohol am Steuer. Wiederholungstat

Hi, hab schon viel hier nachgelesen, aber wollte dann doch mal spezifisch meinen Fall hinterfragen.

Wurde das erste Mal 1999 mit Alkohol am Steuer bestraft. BAK 1,74 Promille. Geldstrafe, 6 Monate Sperre und MPU. Hatte einen Vorbereitungskurs besucht, aber die MPU fiel negativ aus. Konnte nicht gut reden bzw. war zu ehrlich. Hatte damals meinen Alkoholkonsum auch nicht wirklich im Griff. Hab dann den Kopf in den Sand gesteckt und es nicht weiter versucht, eine weitere MPU in Angriff zu nehmen. Hab dann 2005 meinen Führerschein in England gemacht. Hab eine englische Staatsangehörigkeit und hatte einen Wohnsitz in England. Jedoch nicht nachweisbar 185 Tage.

Wurde nun vor ein paar Wochen mit 1,07 Promille BAK, aufgrund zu schnellen fahrens, kontrolliert. Tja, wie dumm muß man sein.....

Ist natürlich die Frage, wie jetzt die Handhabung mit meinem EU-Führerschein verläuft. Hatte gelesen, daß ich den Nachweis meines damaligen Wohnsitzes in England nicht unbedingt vorlegen muss. Oder droht da auch noch ein Verfahren?

Ansonsten rechne ich natürlich mit einer erhebliche Geldstrafe und was meint Ihr: droht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gibt es ein Fahrverbot? Wie lang wird die Sperrfrist? 6-12 Monate? Ist eine MPU unausweichlich? Wie sieht es mit Verjährung der alten Straftat aus?

Nun gut, ich denke mal, daß ich nun die MPU bestehen würde. Hab da keine Angst mehr vor, da ich ansonsten meinen Alkoholkonsum im Griff habe.

Der Vorfall ist natürlich unverantwortlich und ich ärgere mich natürlich über mich, daß ich erneut unter Alkoholeinflusses gefahren bin. Gott sei dank wurde niemand verletzt oder schlimmeres.

Freue mich über hilfreiche Antworten und bei Fragen, kann ich selbstverständlich noch weiter auf spezielle Dinge eingehen.

LG

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Auf jeden Fall, schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

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Alkohol am Steuer. Wiederholungstat

Hi, hab schon viel hier nachgelesen, aber wollte dann doch mal spezifisch meinen Fall hinterfragen.

Wurde das erste Mal 1999 mit Alkohol am Steuer bestraft. BAK 1,74 Promille. Geldstrafe, 6 Monate Sperre und MPU. Hatte einen Vorbereitungskurs besucht, aber die MPU fiel negativ aus. Konnte nicht gut reden bzw. war zu ehrlich. Hatte damals meinen Alkoholkonsum auch nicht wirklich im Griff. Hab dann den Kopf in den Sand gesteckt und es nicht weiter versucht, eine weitere MPU in Angriff zu nehmen. Hab dann 2005 meinen Führerschein in England gemacht. Hab eine englische Staatsangehörigkeit und hatte einen Wohnsitz in England. Jedoch nicht nachweisbar 185 Tage.

Wurde nun vor ein paar Wochen mit 1,07 Promille BAK, aufgrund zu schnellen fahrens, kontrolliert. Tja, wie dumm muß man sein.....

Ist natürlich die Frage, wie jetzt die Handhabung mit meinem EU-Führerschein verläuft. Hatte gelesen, daß ich den Nachweis meines damaligen Wohnsitzes in England nicht unbedingt vorlegen muss. Oder droht da auch noch ein Verfahren?

Ansonsten rechne ich natürlich mit einer erhebliche Geldstrafe und was meint Ihr: droht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gibt es ein Fahrverbot? Wie lang wird die Sperrfrist? 6-12 Monate? Ist eine MPU unausweichlich? Wie sieht es mit Verjährung der alten Straftat aus?

Nun gut, ich denke mal, daß ich nun die MPU bestehen würde. Hab da keine Angst mehr vor, da ich ansonsten meinen Alkoholkonsum im Griff habe.

Der Vorfall ist natürlich unverantwortlich und ich ärgere mich natürlich über mich, daß ich erneut unter Alkoholeinflusses gefahren bin. Gott sei dank wurde niemand verletzt oder schlimmeres.

Freue mich über hilfreiche Antworten und bei Fragen, kann ich selbstverständlich noch weiter auf spezielle Dinge eingehen.

LG

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Zu meinem Alkoholkonsum. Ich war früher ein Rauschtrinker. Konnte nach einem Bier nicht aufhören. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Trinke auch sehr viel weniger. Schlimm nur, daß man daß immer erst erkennt bzw. es realisiert, wenn es zu spät ist, und nicht vorher solche Mengen ganz vermeidet, wenn man weiß, daß man sich eventuell ans Steuer setzen könnte. Ich möchte hier nichts schön reden.

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