Hi,
hab schon viel hier nachgelesen, aber wollte dann doch mal spezifisch meinen Fall hinterfragen.
Wurde das erste Mal 1999 mit Alkohol am Steuer bestraft. BAK 1,74 Promille. Geldstrafe, 6 Monate Sperre und MPU. Hatte einen Vorbereitungskurs besucht, aber die MPU fiel negativ aus. Konnte nicht gut reden bzw. war zu ehrlich. Hatte damals meinen Alkoholkonsum auch nicht wirklich im Griff. Hab dann den Kopf in den Sand gesteckt und es nicht weiter versucht, eine weitere MPU in Angriff zu nehmen. Hab dann 2005 meinen Führerschein in England gemacht. Hab eine englische Staatsangehörigkeit und hatte einen Wohnsitz in England. Jedoch nicht nachweisbar 185 Tage.
Wurde nun vor ein paar Wochen mit 1,07 Promille BAK, aufgrund zu schnellen fahrens, kontrolliert.
Tja, wie dumm muß man sein.....
Ist natürlich die Frage, wie jetzt die Handhabung mit meinem EU-Führerschein verläuft.
Hatte gelesen, daß ich den Nachweis meines damaligen Wohnsitzes in England nicht unbedingt vorlegen muss. Oder droht da auch noch ein Verfahren?
Ansonsten rechne ich natürlich mit einer erhebliche Geldstrafe und was meint Ihr: droht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gibt es ein Fahrverbot? Wie lang wird die Sperrfrist? 6-12 Monate? Ist eine MPU unausweichlich? Wie sieht es mit Verjährung der alten Straftat aus?
Nun gut, ich denke mal, daß ich nun die MPU bestehen würde. Hab da keine Angst mehr vor, da ich ansonsten meinen Alkoholkonsum im Griff habe.
Der Vorfall ist natürlich unverantwortlich und ich ärgere mich natürlich über mich, daß ich erneut unter Alkoholeinflusses gefahren bin. Gott sei dank wurde niemand verletzt oder schlimmeres.
Freue mich über hilfreiche Antworten und bei Fragen, kann ich selbstverständlich noch weiter auf spezielle Dinge eingehen.
LG