Hallo, ich habe eine Zusage für den gehobenen Verwaltungsdienst erhalten und musste bei dieser Stelle auch bereits zur amtsärztlichen Untersuchung. Nun ist es so, dass ich noch auf eine andere Rückmeldung einer Stelle warte und dort lieber hin möchte.
falls ich von der 2. Stelle ebenfalls eine Zusage bekomme müsste ich der ersten Stelle ja wieder absagen.
nun ist meine Frage, ob ich dann die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung der 1. Stelle erstatten muss, wenn ich danach wieder absage ? (Ich habe bis jetzt nur ein Schreiben unterschrieben, dass ich die Stelle annehme)