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ZiggeUS

13.06.2016
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ZiggeUS
13.06.2016, 10:56
Mietminderung bei gestörter Privatsphäre?

Hallo, wir wohnen zur Miete in einem Altbaublock, der an einer Straßenkreuzung mit gemeinsamem Hof über Eck gebaut ist. Nun haben ohne uns zu fragen, die Mieter auf der Querseite Balkons bekommen, von denen sie über kurze Distanz (15m) direkt in unsere Badezimmer schauen können, weshalb ich dort eigentlich immer das Rollo unten haben muss. Kann ich deswegen die Miete mindern und wenn ja, um wieviel? Abreißen werden sie die ja wohl nicht wieder...Danke schonmal, Sarah

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Antwort
von ZiggeUS
13.06.2016, 11:12

Ja, da waren vorher Fenster, aber die haben nicht in unsere Fenster gezeigt, die Balkons ragen jetzt heraus und man kann genau reinsehen, da die Toilette auch genau am Fenster ist, kann man schön alles sehen. Es ist ja auch was anderes, ob ein nachbar von der anderen Straßenseite durchs Fenster ne Sillhouette im Wohnzimmer sieht oder ob man vom Balkon hochauflösende Nacktfotos schießen kann, wenn man beim Duschen mal das Rollo nicht ganz unten hat.

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