Hier ein Auszug aus dem Ebayrechtsportal!

Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots Voraussetzungen So beenden Sie ein aktives Angebot So gehen Sie vor, wenn Sie das Angebot nicht beenden können Rechtliche Tipps und Informationen

Wenn Sie einen Artikel auf der eBay-Website einstellen, geben Sie grundsätzlich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab und sind für die Angebotsdauer dieses Angebots gebunden. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht.

Vor dem Beenden eines Angebots gilt: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund für das Beenden des Angebots gültig ist. Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Beenden des Angebots erfüllen. Hinweis: Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, gelten Einschränkungen.

Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots

Wenn Sie ein Angebot vorzeitig beenden oder kurz vor dessen Ende Änderungen vornehmen, werden Käufer möglicherweise enttäuscht. In den folgenden Fällen dürfen Sie Ihr Angebot jedoch vorzeitig beenden:

Grund Vorgehensweise Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar. Sobald Sie ein Problem feststellen, sollten Sie versuchen, das Angebot zu beenden. Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht. Versuchen Sie, das Angebot zu ändern oder die Beschreibung des Artikels zu ergänzen, statt das Angebot zu beenden. Mehr zu den Voraussetzungen und Schritten zum Ändern eines Angebots. Wenn dies nicht möglich ist, versuchen Sie, das Angebot zu beenden. Zum Seitenanfang

Voraussetzungen

Ob Sie ein Angebot vorzeitig beenden können, hängt davon ab, wie lange das Angebot noch läuft und ob dafür Gebote vorliegen.

Angebote läuft noch länger als 12 Stunden Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.

Angebot ist in weniger als 12 Stunden beendet Wenn das Angebot noch weniger als 12 Stunden läuft, hängt die Möglichkeit, das Angebot vorzeitig beenden zu können, davon ab, ob Gebote vorliegen und ob für den Artikel ein Mindestpreis gilt.

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er darf dieses 24 stunden ohne Angabe von gründen. ich selbst habe dies schon gemacht als der von mir gebotene Artikel sehr weit unter dem eigentlichen wert lag. 12 stunden vor Auktion-ende ist dies dann nicht mehr möglich nur in Ausnahmefällen.

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Es kann durch aus sein das dies vor Gericht geht, da ja auch der Tatvorwurf der Körperverletzung im Raum steht, muss aber nicht sein. Das Du die einzige bist die zu dieser Sache von der Polizei als Beschuldigte geladen wurdest, bezweifle ich, alle verdächtigen sind erstmal auch Beschuldigte. Bis es jedoch vor Gericht geht zählt immer noch die Unschuldsvermutung, "es heißt im Recht, dass Sie dir deine Schuld beweisen müssen und nicht Du deine Unschuld" Also Kopf hoch und ich denke mal bei dem geringen Streitwert wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren sicher einstellen und den Geschädigten auf die Privatklage verweisen. Hoffe konnte Dir helfen, es sind meinerseits Erfahrungswerte die ich durch meine Kinder und deren Freunde habe. LG

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Terror in der Nachbarschaft: was tun?

Hallo!

Wir haben seit einer Weile Probleme mit einer Nachbarin bzw mit ihr eigentlich garnicht sondern mit ihren Kindern(sind beide unter 14).Meine Schwester wohnt im selben Haus(wir direkt daneben) und sie muss lautes poltern bis spät in der nacht ertragen. Wir dagegen wurden bisher beleidigt,in die Haustür Zweige gesteckt, man hat in unseren Garten Schamottsteine zerschlagen und nun Eier auf den Weg in unserem Garten geschmissen. Die Dame ist von ihrem Mann getrennt und dieser scheint wohl nach dem was meine Schwester im Haus mitbekommen hat die Kinder aufzuhetzen bei ihr Chaos zu veranstalten.

Unser Vermieter(ist so eine Art Vermieterbund oder so) hat bisher noch nichts gemacht auch auf drängen und das obwohl eine andere Nachbarin zumindest das mit den Steinen gesehen hat(haben wir aber auch gesehen dachten jedoch, da wäre ein Fußball oder so reingekickt worden und haben nicht damit gerechnet, dass die uns etwas kaputt machen). Wir versuchen nun schon seit einer Weile unseren Vermieter zum Handeln zu bewegen...bisher ohne erfolg. Selbst die Polizei ist machtlos und macht garnichts.

Was können wir tun bzw wer ist da zuständig? Wir sind schon seit einer Weile daran am verzweifeln, meinem Vater tut es nicht gut diesbezüglich sich aufzuregen(ist halt auch nicht mehr der Jüngste) genauso wie bei meiner Mutter. Mein Neffe traut sich nicht raus, da er nur geärgert wird unter anderem auch von denen.

Hoffe ihr könnt uns helfen. MFG.

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Ich würde erstmal versuchen nochmal mit der Frau ins Gespräch zu kommen, vielleicht hat sie arg Probleme und da immer gleich das Jugendamt hin zu schicken finde ich aus persönlicher Erfahrung nicht gut.

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