Ich lese da nichts Böses raus. Kein Code erkennbar. Die Botschaft lese ich als wohlwollenden "Klartext". Das ist eher ein Kompliment, wenn Teamkollegen einem Praktikanten bereits fachliche Fragen stellen und der Praktikant sich durch sein fachliches Wissen (die gute und hilfreiche Beantwortung der Fragen) Anerkennung verdient.

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Reihenfolge der Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis

Hallo zusammen,

ich habe von August 2009 bis August 2010 für ein Unternehmen gearbeitet, das im letzten Jahr Insolvenz angemeldet hat. Diese ist mittlerweile abgewickelt und der Geschäftsbetrieb wurde zum 01.07.2013 eingestellt. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe ich bis heute kein Arbeitszeugnis erhalten. Nun habe ich aber herausgefunden, wer der Insolvenzverwalter war und ich hab mich mit ihm in Verbindung gesetzt. Er ist auch bereit, mir ein Zeugnis zuzusenden, allerdings soll ich es mir quasi selbst schreiben. Ich soll ihm also den Entwurf schicken und er stellt mir ein entsprechendes Zeugnis aus. Soweit, so gut. Mein Vater ist selbst Personaler und kann mir da bei der Formulierung helfen.

Ich bin mir allerdings bezüglich der Reihenfolge bei der Aufzählung der Tätigkeiten unsicher. Ich habe jetzt einfach mal aus dem Gedächtnis heraus aufgeschrieben, was ich alles gemacht habe, aber das kommt mir irgendwie so unsortiert vor und ich weiß nicht, ob sich daran ein zukünftiger neuer Chef "stören" könnte, wenn er/sie meine Bewerbungsunterlagen auf dem Tisch hat... Ist es da egal, wie man das auflistet oder sollte ich da nach "Wichtigkeit" ordnen? Sprich, die Auftragsabwicklung zuerst und die Ablage von Dokumenten zum Schluss?!

Meine Tätigkeiten waren:

  • Bearbeitung von Eingangs- und Ausgangspost
  • Bestellung und Verwaltung von Büromaterial
  • Annahme und Weiterleitung von Telefonaten
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen, Angeboten, Bestellungen und Ausgangsrechnungen
  • Prüfung von Eingangsrechnungen
  • Allgemeiner Schriftverkehr mit Kunden und Lieferanten
  • Erfassung von Arbeits- und Fehlzeiten gewerblicher Mitarbeiter
  • Überwachung der Tankkartenabrechnung
  • Betreuung von Kunden und Gästen
  • Vorbereitung von Meetings
  • Fuhrparkverwaltung
  • Terminverwaltung
  • Tabellenkalkulation
  • Allgemeine administrative Tätigkeiten

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, eine sinnvolle Reihenfolge zu finden?

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Das Wichtige nach oben und allzu Unwichtiges gar nicht - dem stimme ich voll zu

Das ist m.E. noch nicht alles. Den ZeugnisLESER wird interessieren, WARUM Du das gemacht hast, was Du da gemacht hast. Welche Bedeutung hat das alles für das Unternehmen gehabt?

Auch wenn das "nur" ein Job mit überwiegend administrativen Tätigkeiten war, solltest Du dem Zeugnisleser eine Hubschrauber-Perspektive auf Deine Stelle gönnen.

Mögliche Formulierungsansätze für einen 2- oder 3-Zeiler VOR Deiner Tätigkeitsliste Die Tätigkeit stand im Zusammenhang mit (zB gesetzliche Bestimmungen etc.) Im Fokus der Tätigkeit stand(en)... Dabei lag sein Augenmerk auf...

Eine Nacht drüber schlafen und dann hast Du´s

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Das Wichtigste ist immer erst einmal der Gesamteindruck des Zeugnisses. Ein aus diesem Zusammenhang herausgelöster Satz lässt sich nur schwer einschätzen.

Aber OK - eine kleine Detail-Analyse.

Die Schulnote die dahinter steckt, ist eine gute 2.

Die Reihenfolge "gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und Kunden" ist korrekt.

"jederzeit einwandfrei" = glatte 2

Die Anzahl der aufgezählten Worte: 3 Adjektive "als einen freundlichen, höflichen und zuvorkommenden" tendieren in Richtung Note 1, ebenso wie die 3 Substantive "Kontaktfähigkeit, Kollegialität und Toleranz".

Wenn Sie diese beiden Fragen hier für sich unbedingt mit JA beantworten können, dann ist das eine supertolle Verhaltensbeurteilung.

Frage 1: Treffen diese 6 Begrifflichkeiten im guten Sinne tatsächlich auf Sie zu? Sind es sozusagen festverdrahtete Charaktereigenschaften? Sehen Sie hier Ihr Spiegelbild?

Frage 2: In Relation zu dem Profil Ihrer Stelle: Ist eine Person, auf die diese charakterlichen Eigenschaften zutreffen, für diese Stelle optimal geeignet?

Falls JA, danken Sie Ihrem Chef für diese tolle individuell formulierte Verhaltensbeurteilung.

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