also grundsätzlich logisch. aber irgendwie seltsam. denn uns wurde vom GV gesagt das eine ratenzahlung nur dann möglich ist, wenn der offene betrag inerhalb eines halben jahres damit beglichen ist. was in dem fall hieße das er jeden monat 500€ zahlen muss. dieses geld hat er aber nicht, daraus folgt dann die eidesstattl. V. aber wärend die 3jahre läuft sollte man versuchen den betrag abzuarbeiten, also ihn in raten abzuzahlen - ok. aber auch hierbei wird es sich nicht um eine raten von 500€ handeln (da er ja wie schon gesagt, das geld nicht hat). also müssen die sich doch so oder so auf eine niedrigere rate einlassen, oder?
er ist noch nicht polizeilich bei mir gemeldet weil er ja eigentlich nur vorrübergehend hier wohnt. sucht gerade eine eigene wohnung. da er aber eine schulische ausbildung macht und nur einen nebenjob hat (bafög steht noch aus) lässt sich das noch nicht finanzieren. ist halt alles etwas drunter und drüber zumind. für mich und ich habe keine lsut wenn der GV kommt, das der meine bude leer räumt weil ich nicht 100% beweisen kann das ICH die gegenstände gekauft habe
das ist ja das problem, ich kann es nicht wirklich beweisen. der fehrnseher is ja schon ein paar jahre alt, ich wusste ja damals nicht das ich den kassenzettel nochmal benötige, zumal ein kassenbong ja nicht beweist wer diesen gekauft hat. selbiges bei der x-box, es gibt zwar einen kassenzettel, aber aus dem geht ja nicht hervor wer den gekauft hat.
in dem schreiben vom GV steht: zwangsvollstreckung und abnahme der eidesstattlichen versicherung.
ist das damit entgültig oder gehen trotzdem noch ratenzahlungen?