Hallo!
Habe mal wieder eine Frage.
Ich habe vor, ein Zimmer in meiner Wohnung an einen Freund unterzuvermieten. Das "ok" der Vermieterin ist bereits angekommen, mit einer Berechnung über die Erhöhung der Miete um €15,00 im Monat (im Brief steht die Erhöhung unter "Grundmiete"). An sich nicht das Problem. Doch hier kommt der Clue:
Meine Ex-Freundin und ich haben die Wohnung zusammen angemietet zu einer Miete von warm €595,00. Nach der Trennung und ihrem Auszug zahle ich noch immer den gleichen Betrag von €595,00. Ich habe gelesen, dass ein Untermietzuschlag nur zulässig ist, wenn sich die Zahl der Personen, mit denen die vorherige Miete vereinbart wurde, erhöht. Dies wäre in meinem Falle nicht gegeben (2 Personen haben angemietet, eine Person ist ausgezogen, eine andere Person zieht ein, immer noch bzw. wieder 2 Personen).
Meine Frage diesbezüglich wäre nun, ob dieser Mietzuschlag berechtigt ist, und wenn ja, dann wirklich unter "Grundmiete" und nicht unter z.B. "Betriebskosten"? Und was ist, wenn mein Kollege wieder auszieht? Gibt es da eine Regelung, dass die Miete wieder auf den ursprünglichen Betrag zurückgeht?
Fragen über Fragen, ich danke schonmal für jede konstruktive Antwort! Falls mehr Infos benötigt werden oder ich mich zu umständlich ausgedrückt haben sollte, ruhig nachfragen :) Danke!
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian