Antwort
Geht nicht so leicht. In dem Fall kann die Schule sogar für Schäden, die dem ehemaligen Schüler dadurch entstehen zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Schüler muss das Zeugnis außerdem nicht einmal zurückgeben.
Der Schüler hat sicherlich das Zeugnis schon einigen Stellen vorgelegt, sich damit beworben usw. Auf Grundlage dieses Zeugnisses hat er vermutlich auch einen Job, eine Ausbildung oder ein Studium bekommen. Das heißt, durch die nachträgliche Änderung können dem Schüler Nachteile entstehen, wofür er allerdings die Schule belangen kann.