Hallo Zusammen,
ich bin in der gleichen Situation wie der/ die Fragenstellende/er, ich denke das dieses Zufallsprinzip überarbeitet gehört. Denn es macht einen großen Unterschied ob ich am 01. am 15. oder letzten Tag im Monat Lohn beziehe. Ich könnte Leben von meinem Verdienst wenn ich es am Anfang bekäme bzw. am 15., dann wäre das kein Thema, da man dann tatsächlich eine Überzahlung hatte. Ich bekomme auch Gehalt zum Ende des Monats für den Folgemonat, da der Lohn am 1. verfügbar sein muss, bleibt dem Arbeitgeber garnichts anderes übrig als die Zahlungen so anzuweisendas sie am Werktag zuvor auf dem Konto ist. Bei Harz4 ist es doch ebenso... ich habe am 28.02.2013 meine Leistung (Jobcenter) für März bezogen, also kann doch keine Überzahlung stattgefunden haben, denn das Gehalt für März ging bei mir am 28.03. ein ;)
Zu meiner Situation, die ist etwas kompliziert: Ich habe am 01.04.2012 einen 400,- Job angenommen (voller Verdienst) mein Geld ging auch am letzten Werktag im April 2012 auf meinem Konto ein. Da war keine Rede von einer Überzahlung seitens des Jobcenters. Nun bot man mir zum 01.03.2013 diesen 400,- Euro Job in Teilzeit an. Ich zögerte natürlich nicht lang und nahm an, der Zahltag blieb der gleiche... letzte Werktag des Monats. Wo ist da der gravierende Unterschied????
Wenn ich die 205,09 Euro abziehe hatte ich im März weniger Geld zur Verfügung gehabt als mit dem 400,-Euro Job + Harz4, das finde ich merhwürdig. Mir scheint als wurde der Freibetrag von Februar des 400,- Euro Jobs nicht berücksichtigt (160,- Euro) da mein Lohn ende Februar für März kommt, also müssten die doch noch auftauchen.
Nun habe ich etwas bammel einen Widerspruch einzulegen, da ich nicht weiß ob im April 2012 eine Überzahlung stattfand oder nicht. Es kann ja nicht sein das 1x ja & 1x nein und ich mag ehrlich gesagt den Schuldenberg nicht unnötig in die Höhe treiben aber andererseits ist das schon sehr belastend mit Schulden in das neue Arbeitsleben zu starten und wenn die mich übers Ohr ziehen möchte ich das klar wissen. Verjährt der Anspruch, wenn eine Überzahlung von April 2012 bestünde????? Wenn ja, wann also nach welcher Frist? Noch könnte ich Widerspruch einlegen.
Des weiteren würde mich interessieren was passieren würde sollte mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und zum 31.12.2013 endet. Bekomme ich dann Ende Dezember meinen Lohn (ca. 700,- Euro) und ab 01.01.2014 Harz4 (ca. 600,- Euro) im Voraus für Januar???? Das wären dann 1300,- Euro, die ich dann eigentlich so nicht mehr bräuchte, denn es fehlt mir jetzt. In meinen Augen wäre das eine Überzahlung, den Januar könnte ich ja mit meinem letzten Lohn super überbrücken.
Was würdet ihr in meiner Situation unternehmen... Widerspruch oder lieber nicht?????? Eins ist mal Fakt... wenn ich meinen Vertag nicht verlängert bekommen sollte, erhebe ich Anspruch ab 01.01.2014 Leistungen beziehen zu können und wenn ich mir das einklagen muss.
Haltet die Ohren steif und lasst euch nichts gefallen :D
lg, Mandy