Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Rekordzahlen bei Betrugsversuchen bei Führerscheinprüfungen - was kann dagegen getan werden?
    • Kann jemand dieses Rätsel lösen? 🤔
    • Sollte Deutschland Reparationszahlungen an Namibien leisten?
    • Welche Spiele habt ihr mehrmals durchgespielt :)?
    • Ist es okay in den See zu strullern, wenn man muss?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Zaken

09.10.2017
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
2
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.

FraGenius

Erste Frage gestellt.
reisreisreis
07.07.2017, 23:08
Erzwingungshaft abwenden bei einer Personenkontrolle möglich?

Gesetzt den Fall ich habe ein Bußgeld in Höhe von 15€ nicht bezahlt und werde mit Haftbefehl bei einer Personenkontrolle von der Polizei aufgegriffen. Ist es mir in dem Fall möglich die Strafe vor Ort zu bezahlen um die Erzwingungshaft abzuwenden. Schließlich handelt es sich bei der Haft lediglich um ein Beugemittel.

...zum Beitrag
Antwort
von Zaken
09.10.2017, 13:31

Ja, es ist möglich. Jedoch werden die nicht unbedingt sehen, dass gegen dich ein Haftbefehl gilt.
Da es sich um Erzwingungshaft handelt, ist es ein so genannter zivilrechtlicher Haftbefehl, der gegen dich im Raum steht. 
Das bedeutet, dass er nicht zur Fahndung ausgesetzt wird. 
Der wird ledeglich einem Polizei-Duo in die Hand gedrückt und die sollen den offenen Betrag bei dir eintreiben. Deine Person wird jedoch nicht zur Fahndung ausgeschrieben und somit hast du bei einer Routine-Kontrolle nix zu befürchten.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel