Antwort
Ja, es ist möglich. Jedoch werden die nicht unbedingt sehen, dass gegen dich ein Haftbefehl gilt.
Da es sich um Erzwingungshaft handelt, ist es ein so genannter zivilrechtlicher Haftbefehl, der gegen dich im Raum steht.
Das bedeutet, dass er nicht zur Fahndung ausgesetzt wird.
Der wird ledeglich einem Polizei-Duo in die Hand gedrückt und die sollen den offenen Betrag bei dir eintreiben. Deine Person wird jedoch nicht zur Fahndung ausgeschrieben und somit hast du bei einer Routine-Kontrolle nix zu befürchten.