Ich habe ja so ein ähnliches Problem mit 21j Kind. Ich war bei einem Anwalt Fachanwalt für Familienrecht. Jungen Menschen werden vor Gericht auch Orientierungsphasen zugestanden. Ein einmaliger Abbruch verwirkt meistens noch keinen Unterhaltsanspruch. Aber da dein Sohn schon so einiges angefangen und abgebrochen hat stellt sich doch die Frage ob er noch berechtigt ist Unterhalt zu bekommen. Ich würde zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen und mich informieren. Mein Anwalt meinte das nach 2 Versuchen Schluss ist und der junge Mensch lernen muss auf eigenen Beinen zu stehen..
Da das Studium mit der Ausbildung in engem Zusammenhang steht. Kosmetikerin-Uni Kosmetologie. In dem Fall denke Ich hat Sie einen Unterhaltsanspruch. Vorrangig ist dann Bafög zu beantragen. Das heisst Bafög und Kindergeld würde sie dann bekommen. Wenn Sie nicht im Haushalt der Eltern lebt hat Sie 670€ zum Leben. Davon Kindergeld und Bafög abziehen. Sie muss natürlich den Bafögbescheid und sämt. Nachweise zum Studium euch vorher schicken wenn Sie Unterhalt will. Dann wird Einkommen der Mutter und des Vaters berechnet. Einkommensbescheide der letzten 12 Monate sind einzureichen. Wenn die Einkommen vorliegen wird der Unterhaltsanspruch aus den Einkommen berechnet. Wer mehr verdient muss auch höheren Unterhalt zahlen. Die Grenzen zum Selbstbehalt liegen derzeit bei 1150€.
Vielen Dank für eure Antworten zu dem Thema. Es ist wenn das Kind mit 21 j. hinzukommt ein Mangefall denke Ich. Selbst wenn es nicht drin wäre würde das Einkommen nicht ganz ausreichen. Übrigens war die Ehedauer der 1. Ehe nur 4 Jahre. Ich denke auch das es für die 21j. bitter ist wenn sie aus dem Unterhalt wegen Rangfolge leer ausgehen würde.