Können Kinder das Recht auf unterhaltsanspruch verwirken.

Mein Sohn 22 möchte jetzt eine schulische Ausbildung machen. Zuvor hat er das Gymnasium besucht - das hat er abgebrochen. Dann hat er dennoch den erweiterten realschulabshluss gemacht. Danach hat er das fachgymnasium besucht. Ist sitzen geblieben - wiederholt und wurde fristlos gekündigt. Fehltage und schlechte Leistungen waren der Grund. Danachhat er eine Lehre begonnen als Krankenpfleger wurde nach 4- 5 Monaten gekuendigt wieder wegen schlechten Leistungen und fehltagen. Er hat dann eine neue Lehre angefangen als Krankenpfleger, hat nach 6 Monaten die Probezeit nicht überstanden. Zwischendurch hat er Hilfsjobs angenommen. In diesem jahr hat er wieder eine Lehre angefangen, diesmal als Altenpfleger. Diese hat er nach fast 6 Monaten aufgehört weil es ihm nicht gefallen hat. Während der ganzen zeit habe ich ihn finanziell unterstützt . Habe ihm Wohnung eingerichtet. Ich habe ihn immer weder versucht zu überzeugen, eine Lehre zu Ende zu bringen. Als er erwähnte, das er die letze Lehre als Altenpfleger auch wieder abrechen will, abe ich ihm gesagt, dass er danach von mir garantiert keine Finanz. Unterstützung mehr bekommt. Er hat sie trotzdem abgebrochen. Um jetzt diese schulische Ausbildung machen zu können muss er Bafög beantragen. Er hat mir Unterlagen gegeben, wonach er mein Einkommen braucht um berechnen zu lassen, wieviel er eventl von mir als Finanz. Unterstützung bekommt. Ich möchte mich jetzt aber weigern ihn Finanz zu unterstützen . 4 Jahre hat er alles " geschmissen" er hatte duale Ausbildungen und auch ein sehr gutes lehrlingsgeld. Alles hat er selbst verschuldet abgebrochen!!!!! Muss ich jetzt trotzdem für ihn Zahlen?

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Ich habe ja so ein ähnliches Problem mit 21j Kind. Ich war bei einem Anwalt Fachanwalt für Familienrecht. Jungen Menschen werden vor Gericht auch Orientierungsphasen zugestanden. Ein einmaliger Abbruch verwirkt meistens noch keinen Unterhaltsanspruch. Aber da dein Sohn schon so einiges angefangen und abgebrochen hat stellt sich doch die Frage ob er noch berechtigt ist Unterhalt zu bekommen. Ich würde zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen und mich informieren. Mein Anwalt meinte das nach 2 Versuchen Schluss ist und der junge Mensch lernen muss auf eigenen Beinen zu stehen..

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Da das Studium mit der Ausbildung in engem Zusammenhang steht. Kosmetikerin-Uni Kosmetologie. In dem Fall denke Ich hat Sie einen Unterhaltsanspruch. Vorrangig ist dann Bafög zu beantragen. Das heisst Bafög und Kindergeld würde sie dann bekommen. Wenn Sie nicht im Haushalt der Eltern lebt hat Sie 670€ zum Leben. Davon Kindergeld und Bafög abziehen. Sie muss natürlich den Bafögbescheid und sämt. Nachweise zum Studium euch vorher schicken wenn Sie Unterhalt will. Dann wird Einkommen der Mutter und des Vaters berechnet. Einkommensbescheide der letzten 12 Monate sind einzureichen. Wenn die Einkommen vorliegen wird der Unterhaltsanspruch aus den Einkommen berechnet. Wer mehr verdient muss auch höheren Unterhalt zahlen. Die Grenzen zum Selbstbehalt liegen derzeit bei 1150€.

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Vielen Dank für eure Antworten zu dem Thema. Es ist wenn das Kind mit 21 j. hinzukommt ein Mangefall denke Ich. Selbst wenn es nicht drin wäre würde das Einkommen nicht ganz ausreichen. Übrigens war die Ehedauer der 1. Ehe nur 4 Jahre. Ich denke auch das es für die 21j. bitter ist wenn sie aus dem Unterhalt wegen Rangfolge leer ausgehen würde.

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