Hallo,
mein Ehemann Arbeitet Vollzeit 40 Stunden in 2 Schichten,
1 Schicht: von 6:00 -15: 00 Uhr, muss jedoch schon um 5:00 losfahren und kommt um 16:00 nach Hause
2 Schicht: von 14:30 - 0:00 bzw. 0:30, wenn er überstunden macht dann länger. und auch hier fährt los 13:30, und kommt wieder nach Hause 1:00 bzw. 1:30 Uhr.
Ich bin derzeit zu Hause bin Schwanger 26 SSW und war bis 31.05.13 in Elternzeit mit der 1 Tochter.
Wir bekommen der zeit 206 € von der Arge (Mehrbedarf für schwangere mit berechnet)
Heute kamm per Post eine Eingliederungsvereinbarung für meinen MANN:
Dort steht: Ziele- weitere Verringerung der Hilfebedürftigkeit.
Habe EVB hochgeladen
Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit:
Sie unternehmen weitere Eigenbemühungen mit dem Ziel der Beendigung der Hilfebedürftigkeit- ggf. durch die Aufnahme einer zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung bzw. durch die Aufnahme eines geeigneten Arbeitsverhältnisses in Vollzeit.
Gehts noch, zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung wann soll diese ausgeübt werden und wann soll er ausruhen von der Arbeit, zumal er auch wenn es viel Arbeit ist überstunden machen muss.
Wenn er 2 schicht hat, kommt er nach Hause, geht duschen trinkt ein Tee vor dem Schlafen gehen und da vergehet schon mal 1 -1,5 stunden, dann schläft er am nächsten TAg bis 11 Uhr steht auf Mittagessen, hilft mir noch was zu Hause da ich bereits nicht alles kann und ist weg, die kleine sieht ihn auch die ganze woche nicht, da sie in die kita geht.
Also mein Mann sagte er wird diese EVB nicht unterschrieben, denn es ist nicht machbar eine weitere beschäftigung anzunehmen, auch wird es sein AG nicht erlauben, da man dort immer erst einen Antrag stellen muss.
Auch eine andere Arbeit die besser bezahlt wird findet man bei uns nicht, hat er versucht, das ist schon kann man sagen gut bezahlt, da alle höchsten 8,50 anbieten. Und auch die beraterun selbst hatte auch damals keine besseren job vorschläge als für 8,50 gehabt.
Ein umzug der zeit kommt für uns nicht in Frage.