Urlaubsgeld zurück zahlen? Rechtens?

folgende komplizierte Situation.

Meine Frage bezieht sich auf den Tarifvertrag für den Einzelhandel. Leider kann ich diesen nicht mehr einsehen. Bzw. Habe ihn im Internet nicht gefunden. Oder bin mir nicht sicher ob das der richtige war

Vorab: Meine Beschäftigung begang am 1.10.17 mit einem 3 Monate Vertrag. Ende Dezember 2017 bekam ich meine Verlängerung. Ein 1 Jahresvertrag. Ende März 2018 bekam ich zu meinem Gehalt auch Urlaubsgeld gezahlt. Leider war die Arbeit in diesem Unternehmen für mich nicht mehr Tragbar. Mitte Oktober bekam ich von meinem jetzigen Unternehmen ein sehr gutes Angebot allerdings mit der Voraussetzung das ich sofort anfange. Jetzt hatte ich aber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die neue Arbeit sollte aber in 6 Tagen schon beginnen. Also kontaktierte ich meinen Betriebsrat. Dieser war sehr hilfsbereit und nahm mein Anliegen ernst und unterstütze mich auch. Es sollte einen Aufhebungsvertrag innerhalb von 5 Tagen stattfinden. Doch leider gabt es Probleme auf der Seite meines Arbeitgebers. So das nach einem kleinen hin und her der Betriebsrat zu mir meinte ich soll doch bitte eine Kündigung zum nächsten Tag schreiben. Das meine Kündigungsfrist quasi aufgehoben ist. Gesagt getan. Auch ohne Probleme. Die Kündigung würde akzeptiert und ich konnte meine neue Arbeit antreten. Lange Rede kurzer Sinn.

Nach 2 Monaten bekam ich von meiner alten Arbeitsstelle mein gutes Zeugnis und kurz darauf eine Aufforderung das gesammte Urlaubsgeld zurück zu zahlen.

Ich habe bereits viel im Internet gesucht. Mal habe ich gelesen es ist rechtens woanders das urlaubsgeld nicht zurück gefördert werden kann wenn ich bereits 6 Monate im Betrieb tätig war. Und dann habe ich noch gelesen das im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Anspruch verfällt. Meines Erachtens war das aber keine außerordentlichen Kündigung. Sie war so auch nicht geschrieben.

Hoffe jemand kennt sich da aus

LG Yvonne

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Im Arbeitsvertrag steht nichts weiter nur das auf den geltenden Tarifvertrag verwiesen wird

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Urlaubsgeld zurück zahlen? Rechtens?

folgende komplizierte Situation.

Meine Frage bezieht sich auf den Tarifvertrag für den Einzelhandel. Leider kann ich diesen nicht mehr einsehen. Bzw. Habe ihn im Internet nicht gefunden. Oder bin mir nicht sicher ob das der richtige war

Vorab: Meine Beschäftigung begang am 1.10.17 mit einem 3 Monate Vertrag. Ende Dezember 2017 bekam ich meine Verlängerung. Ein 1 Jahresvertrag. Ende März 2018 bekam ich zu meinem Gehalt auch Urlaubsgeld gezahlt. Leider war die Arbeit in diesem Unternehmen für mich nicht mehr Tragbar. Mitte Oktober bekam ich von meinem jetzigen Unternehmen ein sehr gutes Angebot allerdings mit der Voraussetzung das ich sofort anfange. Jetzt hatte ich aber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die neue Arbeit sollte aber in 6 Tagen schon beginnen. Also kontaktierte ich meinen Betriebsrat. Dieser war sehr hilfsbereit und nahm mein Anliegen ernst und unterstütze mich auch. Es sollte einen Aufhebungsvertrag innerhalb von 5 Tagen stattfinden. Doch leider gabt es Probleme auf der Seite meines Arbeitgebers. So das nach einem kleinen hin und her der Betriebsrat zu mir meinte ich soll doch bitte eine Kündigung zum nächsten Tag schreiben. Das meine Kündigungsfrist quasi aufgehoben ist. Gesagt getan. Auch ohne Probleme. Die Kündigung würde akzeptiert und ich konnte meine neue Arbeit antreten. Lange Rede kurzer Sinn.

Nach 2 Monaten bekam ich von meiner alten Arbeitsstelle mein gutes Zeugnis und kurz darauf eine Aufforderung das gesammte Urlaubsgeld zurück zu zahlen.

Ich habe bereits viel im Internet gesucht. Mal habe ich gelesen es ist rechtens woanders das urlaubsgeld nicht zurück gefördert werden kann wenn ich bereits 6 Monate im Betrieb tätig war. Und dann habe ich noch gelesen das im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Anspruch verfällt. Meines Erachtens war das aber keine außerordentlichen Kündigung. Sie war so auch nicht geschrieben.

Hoffe jemand kennt sich da aus

LG Yvonne

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Also die Kündigung erfolgte zu Ende Oktober. Am 1.11.18 habe ich die neue Arbeit angetreten.

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Hi... Nein das reicht nicht aus. Der kostenlose Teil ist die abgespeckte Version. Die Vermieter wollen aber meistens die große Schufa sehen. Die kannst du direkt auf der Internetseite der Schufa beantragen. Ich müsste lügen aber glaube sie kostet 20 Euro. Dort ist dann alles ausgeführt. Ob und welche Kredite du hast. Ob du Kreditkarten hast. Onlinewetten sind auch mit aufgeführt. Und ratenkäufe. Das ist der private Teil. Und natürlich ob du z.b. iwo Schulden hast du auch vorm Gericht rechtskräftig sind. Also ums kurz zu sagen. Du machst dich vor dem Vermieter einmal nackig oder du finanziell tragbar bist.

Hoffe ich konnte dir helfen

Lg

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