Hi Leute suche dringend Rat vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann mir weiterhelfen es geht um den Umgang mit meiner Tochter.
Folgendes: meine Tochter 8 Jahre alt lebt ca. 40km entfernt von mir in einer Pflegefamilie. Ich habe in 3 wöchentlichen Abständen Besuchskontakte mit ihr die bei mir stattfinden. Da ich weder Auto noch Führerschein habe bin ich auf Hilfe meiner Familie angewiesen was das abholen betrifft. Nun ist es ja in Bayern so das man sich wegen der Kontaktbeschränkungen nur noch mit einer weiteren Person treffen darf, das heißt wenn ich beispielsweise mit meiner Tante meine Tochter holen fahre und meine Tochter dann mit uns im Auto ist sind es ja 3 Personen und 3 Haushalte die zusammen sind. Da ich jetzt das Problem habe das ich niemanden finde der mit mir meine Tochter holen möchte da alle der Meinung sind das die Kontaktbeschränkungen auch das Umgangsrecht betreffen habe ich heute bei dem Zuständigen Jugendamt angerufen und gefragt wie ich jetzt vorgehen soll. Die Dame meinte das ich mit einer anderen Person meine Tochter holen darf sie mir aber leider nichts schriftliches ausstellen kann. Daraufhin habe ich noch diese E-Mail von ihr erhalten:
Grundsätzlich können wir Ihnen zum Umgang kein Schreiben ausstellen, würden im Zweifelsfall jedoch auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs vom März 2020 verweisen, welche darlegten, dass Umgänge nichtvon den coronabedingten Maßnahmen vollumfänglich betroffen seien. Einen entsprechenden Link fügen wir Ihnen bei.
https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/corona-umgangsrecht.jsp
Unter diesem Link habe ich beispielsweise auch das gefunden:
1. Ist es notwendig oder sinnvoll, Umgangsregelungen im Hinblick auf Corona zu treffen – oder bestehende Regelungen anzupassen?
Grundsätzlich bedarf es in Bezug auf die Corona-Ansteckungsverfahren keiner spezifischer Umgangsregelungen oder einer Anpassung bestehender Umgangsregelungen. Auch die Bundesregierung hat bereits am Beginn der Pandemie im März dieses Jahres stets betont, dass etwaige öffentlich-rechtliche Kontaktbeschränkungen das Umgangsrecht nicht tangieren sollen.
Ich habe das meiner Familie gezeigt und ihnen auch gesagt das mir die Dame die beim Jugendamt für uns zuständig ist gesagt hatte das es okay sei wenn ich mit einer weiteren Person meine Tochter abhole jedoch ist meiner Familie da anderer Meinung.
Ich Frage mich grade wer Recht hat das Jugendamt oder meine Familie mit ihrer Aussage vielleicht gibt es hier ja jemanden der es weiß und mir weiterhelfen kann.
Danke schonmal im vorraus! :)