Meine Freundin liegt mit einem "Einkommen" aus Elterngeld - 670€+Kindergeld 180€ =850€ weit unter ihrem pfändbaren Einkommen, nämlich um 500€. Das Auto wurde als nicht pfändbar bewertet, da wir kein Hartz4/Arbeitslosengeld beziehen und ich somit das Familieneinkommen für uns und unser Kind allein bestreite, was mit dem Fahrzeug steht und fällt. Es wurde übrigens nur auf 400€ bewertet.

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Meine Freundin liegt mit einem "Einkommen" aus Elterngeld - 670€+Kindergeld 180€ =850€ weit unter ihrem pfändbaren Einkommen, nämlich um 500€. Das Auto wurde als nicht pfändbar bewertet, da wir kein Hartz4/Arbeitslosengeld beziehen und ich somit das Familieneinkommen für uns und unser Kind allein bestreite, was mit dem Fahrzeug steht und fällt. Es wurde übrigens nur auf 400€ bewertet.

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