@Carina07: das möchte ich auch nicht wissen. Geht schon los mit "meine Eltern können nach der Geburt ins Krankenhaus kommen, aber ich möchte nicht, dass deine Eltern mich so sehen" und "zu deinen Eltern kann man das Kind ja nicht geben, da dein Dad da gar nicht drauf aufpassen kann und deine Mum ja auch nicht eigenen Mann und Kind managen kann..." Das erste kann man ja verstehen, aber No.2??
Vielen Dank erstmal für die netten Antworten. Es hat etwas gedauert, aber ich weiß jetzt wie es geht:
Für das Jahr der Hochzeit kann man den Sonderfall "Bedondere Veranlagung" beantragen (per Fax ans FA). Diese Vorgehensweise geht genau einmal. Mit Ihr geht zwischen alter Steuerklasse (1/1) und neuer Steuerklasse (4/4) nicht wirklich viel verloren und jeder Partner kann für das Jahr nochmal seine Steuererklärung wie in den letzten Jahren als Single machen. Ab dem Folgejahr wird dann eine gemeinsame Steuererklärung gemacht.
Für Paare mit erheblichen Gehaltsunterschieden, die die Hochzeit als Geldsegen nutzen wollen (so Blitzhochzeiten am 27. Dezember ;) ) geht das natürlich nicht, da dort ja genau der Punkt unterschiedliche Gehälter genutzt werden soll. Bei halbwegs gleichem Gehalt ist das mit der "Besonderen Veranlagung" kein Nachteil. So hab ich die Dame vom FA auf jedenfall verstanden und es jetzta uch so gemacht.:)
@FordPrefect: dann mache ich also meine Einkommenssteuerklärung für 2010 wie immer, als single und ohne Angabe des Status "verheiratet". Punkt D) heisst Rückerstattung in der LStErklä 2011 an uns, oder wie ist das gemeint?
Danke für die bisherige Antwort und deine Hilfe.