Sage du wolltest etwas aus dem Schrank nehmen und es ist dir volle Kanne ins Gesicht gefallen.

überleg dir am besten was

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Ein Psychologe darf soweit ich weis die Schweigepflicht nur brechen sobald du in/direkt äußerst das du dir oder wem anders etwas antun willst, oder er das Gefühl hat das du für dich selbst oder andere eine Gefahr bist.

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