Hi, ich habe Windows 7 und bin bisjetzt damit sehr zufrieden, ich habe die 64-Bit Version drauf und finde dass es auf jedenfall schneller ist als Windows XP. Ich spiele sehr gerne MMO´s. Bei XP dauerte der Start meines WoW Fensters ganze 55 Sekunden bei Windows 7 ist es ohne Wartezeiten und Verzögerungen da. Installiert man einen neuen Programm, sucht meist Windows 7 die optimalen Einstellungen dafür raus, der Support ist einfach besser als bei XP. Wenn man einen Quadcore drin hat so wie ich es habe ist man auf jedenfall mit dem Windows 7 besser dran als mit XP. Mir gefallen vor allem auch die kleinigkeiten die einfach genial sind wie Uhrzeit oder Wetter sowie Kalender direkt anzeigen zu lassen, oder einfach einen Diashow als Desktophintergrund einzustellen. Ich habe derzeit meine WoW-Screenshots als ein Diashow als Desktophintergrund eingestellt. So wird es einem nie langweilig da man immer wieder ein anderes Bild vor sich hat. Außerdem stellt die Taskleiste automatisch die Farbe nach der aktuellen Hintergrund um. Das einzige was vielleicht dem einen oder anderen auf die nerven gehen könnte, ist einfach die ständige Fragerei bei einer Softwareinstallation oder Internetdownload.

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Grüße dich,

also du kannst einen WoW-Account von E-bay kaufen jedoch kannst du nicht die Charaktere auf deinen Account transferieren.

Leider kann man die Kontaktdaten von einem World of Warcraft Account nicht verändern. Man kann die Emailadresse verändern man kann zwar die Bankverbindung verändern leider kann man die Accountinformationen nicht ändern.

Dein Account müsste genauso heißen wie das Account den du von E-bay gekauft hast dann könntest du von einem Account zum anderen transferieren unzwar bei www.wow-europe.com aber das wirst du sicherlich selber wissen.

Zu deinen Fragen:

Muss ich das Spiel mit den 2 Addons nochmal kaufen oder reicht es nur WotLK zu kaufen ( wegen Key ) ?

Du mußt keiner der Spiele wieder kaufen, wenn du das Spiel mit sämtlichen Erweiterungen installiert hast brauchst du nur mit dem Account den du gekauft hast einloggen.

Muss ich beim neuen Acc den namen des Vorbesitzers eingeben oder kann es meiner sein ?

Bei dem Account von Ebay mußt du obwohl du es gekauft hast als Accountnamen den Namen des Vorbesitzers eingeben. Leider kann man dies bei offizieller Seite von Blizzard nicht ändern.

Kann der Accountname ein neuer von mir gewählter sein ?

Nein das geht nicht.

Gibt es eine möglichkeit beide Accounts verschmelzen zu lassen ?

Also mit verschmelzen meinst du sicherlich von einem Account zu dem anderen die sämtlichen Charaktere zu transferieren. Das geht nur wenn deine Accountdaten wie Ansprechpartner etc genauso heißt wie das Account den du dir gekauft hast. Leider wird das nicht der Fall sein und somit ist das nicht machbar. Du solltest auch wissen dass Blizzard gegen Accountsharing, oder Verkauf ist somit kann man leider keinerlei Unterstützung Seitens Blizzard erwarten.

Freundliche Grüße aus Azeroth Yohimbe

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Lieber Stefan,

wie du es oben auch lesen kannst verhält sich die "Neue" Grippe eigentlich fast genauso wie die Grippe die wir schon seid Jahren kennen. Da man leider nicht weiß wie die zweite Welle dieser Krankheit aussehen wird da es sehr neu ist. Sollte man sehr stark drauf achten dass man niemanden ansteckt. Also bleib ruhig, am besten Bettruhe, keine großen Anstrengungen, bleib von Menschenmengen fern und schau dass du tatsächlich dich auch erholst. Dann vergeht es auch wieder. Ganz wichtig wie oben schon erwähnt, einen Arzt absolvieren du solltest auch die nächsten 14Tage deinen Bett nicht verlassen. Also Kopf hoch es wird wieder. Gute Besserung. MFG Yohi

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Hier einpaar Informationen über die "Neue Grippe".

  1. Was ist die Schweinegrippe?

Die so genannte Schweinegrippe oder auch Schweine-Influenza ist eine Viruserkrankung, die meist durch Influenza-Erreger vom Subtyp A H1N1 ausgelöst wird und in der Regel bei Schweinen auftritt. Es ist also eine Tierseuche. Ausbrüche unter Schweinen kommen immer wieder vor: Wie auch bei der beim Menschen auftretenden Influenza werden die meisten Fälle von Schweinegrippe im Herbst und Winter festgestellt. Das Virus verändert sich ständig. Schweine können nicht nur von Schweine-Influenza-, sondern auch von menschlichen und aviären (Vogel) Influenza-Viren befallen werden. Ist ein Schwein von mehreren Erregern gleichzeitig befallen, können durch einen Genaustausch neue Subtypen von Schweinegrippe-Viren entstehen. Die aktuellen Fälle der Schweine-Influenza sind auf eine neue Modifikation (Änderung) von Schweinegrippe-Viren des Subtyps H1N1 zurückzuführen.

  1. Wie kann man sich mit dem Virus infizieren?

Ein ähnlicher H1N1-Virustyp wie die Schweinegrippe war schon vor Jahren bei Schweinen festgestellt worden. Das neue H1N1-Virus ist eine neue Variante des alten Virustyps und kann von Mensch zu Mensch übertragen werden. Man bezeichnet diese Form auch als "Neue Grippe". Auch in früheren Jahren hat es immer wieder Fälle gegeben, in welchen das Virus von Mensch zu Mensch übertragen wurde. Die Schweinegrippe verbreitet sich unter Menschen genau so, wie auch die humane Influenza: Das Virus wird hauptsächlich durch Tröpfchen-Infektion übertragen, also beispielsweise durch Husten oder Niesen. Gelangen die Viren dabei an die Hände, können sie auch als Schmierinfektion weiter übertragen werden.

  1. Was sind die Symptome der Schweinegrippe?

Die Symptome der Schweinegrippe ähneln denen einer Influenza: Zu den Beschwerden zählen plötzliches Fieber, Husten, Appetitlosigkeit und Müdigkeit. Darüber hinaus können Symptome wie Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Halsschmerzen und Schnupfen auftreten. Die Schweinegrippe kann sowohl einen milden als auch einen ernsten Verlauf nehmen.

  1. Kann man sich durch den Verzehr von Schweinefleisch anstecken?

Es gibt nach Angaben der US-amerikanischen Seuchenschutzbehörde CDC keine Hinweise darauf, dass der Erreger durch den Verzehr oder auch durch die Zubereitung von Schweinefleisch übertragen werden kann. Die Behörde gibt zudem bekannt, dass der Erreger ab einer Temperatur von 72 Grad Celsius abgetötet wird.

  1. Was kann man tun, wenn man befürchtet, erkrankt zu sein?

Personen, die grippeähnliche Symptome an sich feststellen, sollten sofort einen Arzt benachrichtigen. Dies insbesondere für Menschen, die sich in den letzten etwa 14 Tagen in einem Gebiet mit vielen Erkrankungen aufgehalten haben oder Kontakt mit möglicherweise infizierten Menschen hatten. Es empfiehlt sich, den Arzt vorab bereits telefonisch zu informieren, um zu vermeiden, dass andere Personen angesteckt werden könnten. Darüber hinaus sollte bei Verdacht auf Schweinegrippe der Kontakt zu anderen Menschen möglichst vermieden werden, zudem sollten Mund beziehungsweise Nase beim Husten und Niesen verdeckt werden.

  1. Gibt es einen Impfstoff gegen die Schweinegrippe?

Voraussichtlich im Herbst 2009 werden die ersten Impfstoff-Dosen erwartet. Zunächst sollen die Bevölkerungsgruppen geimpft werden, welche besonders gefährdet sind. Hierzu zählen zum Beispiel medizinisches Personal, aber auch Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Schwangere. Um die öffentliche Sicherheit zu wahren, werden auch Feuerwehrleute, Polizisten und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten den Impfstoff erhalten. Um vollständig immun zu bleiben, muss in einem Zeitraum von mindestens zwei Wochen zweimal geimpft werden. Etwa 10 Tage nach der zweiten Impfung ist der Schutz gewährleistet. In Deutschland gibt es zwei Hersteller, die verpflichtet sind, bei Bedarf ausreichend Impfstoff für jeden Bundesbürger zur Verfügung zu stellen.

  1. Wie kann man die Schweinegrippe behandeln?

Die Wirkstoffe Oseltamivir und Zanamivir scheinen bei der aktuell auftretenden Schweine-Influenza wirksam zu sein. Diese so genannten Neuraminidasehemmer werden normalerweise zur Vorbeugung und Therapie der humanen Influenza eingesetzt. Berichten zufolge sind Einzelfälle aufgetreten, in denen eine Resistenz gegen Oseltamivir beobachtet wurde. Jedoch nahmen all diese Erkrankungen einen milden Verlauf.

  1. Wie kann man sich schützen?

Die Schutzmaßnahmen sind dieselben wie bei einer herkömmlichen Influenza: Der enge Kontakt zu erkrankten Personen sollte möglichst vermieden werden. Strengere Hygienemaßnahmen sind insbesondere bei Kontakt zu Reiserückkehrern aus von der Schweinegrippe betroffenen Regionen zu beachten. Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife schützt vor Erregern und verhindert zugleich, dass sich ein Virus weiterverbreiten kann. Wer die Hände vom Gesicht fernhält, verhindert, dass die Erreger auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund übergehen können. Bereits erkrankte Personen sollten Nase und Mund mit einem Taschentuch abdecken, wenn sie niesen und das Taschentuch umgehend entsorgen.

Freundliche Grüße Yohi

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IMDB sagt bei King of Queens nur: Original Music by Kurt Farquhar Josh Goldsmith Andrew Gross Rich Ragsdale (second season) Jonathan Wolff (I) (second season) Cathy Yuspa

Titelmusik scheint keinen "Namen" zu haben. Anscheinend besteht sie nur aus den zwei Strophen, die am Anfang der Show zu hören sind, was wiederum darauf hindeutet, daß die Musik nur für die Show geschrieben wurde: http://www.tvtome.com/KingofQueens/

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Ganz wichtig ist dass du dies mit dem Arbeitsgemeinschaft besprichst. Den auch bei einer Umzug entstehen Kosten die bezahlt werden müssen in diesem Fall könnte es Seitens Arbeitsgemeinschaft einen Zuschuss geben. Wie ist es eigentlich hast du schon einen neuen Mietvertrag oder bist du noch am suchen? Den solltest du schon einen Mietvertrag haben müsstest du das bei der zugehörigen Amt vorlegen. Was den 1 Euro Job anbetrifft kannst du leider nicht weiter ausführen wenn du nicht mehr in der selben Stadt wohnst bzw ist das eine Regionsache, jede Arbeitsgemeinschaft hat seine eigene Region in dem er die arbeitslosen Bürger betreut. Ein Vorteil gibt es, man kann jederzeit einen 1-Euro-Job wegen einer wichtigen Begründung abbrechen. Aber wie gesagt besprich das mit deiner zuständigen Sachbearbeiter sowie auch mit der Leistungsabteilung deiner Arbeitsgemeinschaft um spätere Konflikte zu vermeiden. MFG Yohi

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Bei World of Warcraft wird auch nach Kündigung des Accountes drei Monate danach die Charaktere auf dem Blizzard UI Server erhalten. Hierzu bitte www.wow-europe.com besuchen dort gibt es unter Accountverwaltung die Möglichkeit der Widerauferstehung. Ist die Kündigung der Account länger her sind deine Charaktere leider gelöscht. Im schlimmsten Fall müsstest du dir einen Neuen Account zulegen.

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Also vorerst das sofort bei Amt melden. Und ja leider kann Vermieter aus Eigenbedarf die Wohnung kündigen. Du mußt dir zwar eine Wohnung suchen mußt das aber auf jedenfall mit dem Arbeitsgemeinschaft abklären alles weitere werden Sie dir sagen. Den wenn das Arbeitsgemeinschaft es einwilligt kriegst du ebenso auch Umzugskosten mitbezuschusst.

Freundliche Grüße Yohi

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Achja hier hab ich nochwas gefunden was Scheinselbständigkeit anbetrifft: Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Scheinselbstständigkeit löst Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aus - § 2 Nr.10 SGB VI [1]. Der Begriff wurde mit der Formulierung von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV [2]) im Jahr 1999 in das deutsche Sozialrecht eingeführt.

Die Scheinselbstständigkeit kann zum Beispiel unter folgenden Umständen vorliegen:

  • die Person ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig(liegt hier vor!)
  • die Person tritt nicht unternehmerisch am Markt auf (keine Buchführung, kein Marketing usw.)
  • die Person hat einen festen zugewiesenen Arbeitsplatz und feste Arbeitszeiten
  • andere im Unternehmen des Auftraggebers beschäftigte Arbeitnehmer verrichten eine ähnliche Arbeit(der promoter soll zwar vor allem promotion für ein produkt machen, macht aber im endeffekt die selben sachen wie ein fester mitarbeiter, wie ware auspacken, kunden helfen, verpacken u.s.w

Sozialversicherungsrechtlich gesehen gelten diese Personen als Arbeitnehmer (auch wenn ihr Vertragsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn nicht als Arbeitsverhältnis angesehen wird), so dass für sie Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichten sind. Hierbei kann der Arbeitgeber (mit Ausnahme der zurückliegenden drei Monate) rückwirkend für bis zu 4 Jahre zur Zahlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils verpflichtet werden.

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige [Bearbeiten]

Für arbeitnehmerähnliche Selbstständige ist nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI [3]die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht. Hierzu gehören Selbstständige, die im wesentlichen - rund fünf Sechstel des Umsatzes - für einen Auftraggeber handeln und keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben.

Für Personen, die einen Existenzgründungszuschuss gem. § 421 l SGB III („Ich-AG“) beantragen, wird vermutet, dass sie selbstständig sind.

Rentenversicherungspflichtige arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind häufig arbeitsrechtlich als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen

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Du mußt sehr stark aufpassen dass du anderweitig keine Probleme bekommst den so wie das aussieht bist du Scheinselbständig. Du brauchst im Jahr mindestens zwei weitere Auftraggeber da ansonsten der Staat deinem Arbeitgeber Schwierigkeiten machen wird. Den die Sozialabgaben sind dem Staaat wichtig. Als Freiberufler benötigt man einen Gewerbeschein genauso muß das Einkommen ab dem Reingewinn im Jahr vom 7664,-Euro bei der Finanzamt angegeben werden da dann Einkommenssteuer fällig wird. Man kann als Selbständige/r sowie als Freiberufler/in ALG2 beantragen. Nun stelle dich auf ein langen hin und her an. Den man muß nicht nur Einnahmen- Ausgaben Rechnungen vorlegen für die Berechnung oder auch Nachberechnung verlangt die ARGE nicht nur einen Einkommenssteuererklärung sondern auch einen DATEV Blatt wo du genauestens dein Einkommen deine Ausgaben wie Fahrtkosten sowie auch deinen Arbeitsplatz detailiert beschreiben mußt. Sollte die ARGE die Ausgaben nicht anerkennen droht dir die Rückzahlung der geleisteten Leistungen. Jeder selbständige Person oder auch Freiberufler ohne Ausnahme auch ein Kleinunternehmer in dem Falle muß seine Buchhaltung detailiert Vorlegen. Ich weiß zwar nicht wieviel Geld du verdienst aber solltest du ALG2 Geld beantragen wird es dir nicht so gut ergehen den Stelle dich auf fast tägliche Mitwirkungspflicht ein zumindest schriftlich alle zwei Tage oder monatlich. Tue dir den gefallen und setze dich Heim beantrage ALG2 Geld und suche dir einen sozialversicherungspflichtigen Job. Den ansonsten quält es dich zu sehr ich spreche aus Erfahrung. Man sollte auch dazu wissen dass man als Freiberufler/in oder als Selbständige/r keinerlei zusätliche Hilfen wie Fahrtkosten beantragen kann man wird vom Staat sowie auch ARGE nur dann richtig unterstützt wenn man sozialversicherungspflichtig wo beschäftigt ist. Mfg Yohi

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Du mußt sehr stark aufpassen dass du anderweitig keine Probleme bekommst den so wie das aussieht bist du Scheinselbständig. Du brauchst im Jahr mindestens zwei weitere Auftraggeber da ansonsten der Staat deinem Arbeitgeber Schwierigkeiten machen wird. Den die Sozialabgaben sind dem Staaat wichtig. Als Freiberufler benötigt man einen Gewerbeschein genauso muß das Einkommen ab dem Reingewinn im Jahr vom 7664,-Euro bei der Finanzamt angegeben werden da dann Einkommenssteuer fällig wird. Man kann als Selbständige/r sowie als Freiberufler/in ALG2 beantragen. Nun stelle dich auf ein langen hin und her an. Den man muß nicht nur Einnahmen- Ausgaben Rechnungen vorlegen für die Berechnung oder auch Nachberechnung verlangt die ARGE nicht nur einen Einkommenssteuererklärung sondern auch einen DATEV Blatt wo du genauestens dein Einkommen deine Ausgaben wie Fahrtkosten sowie auch deinen Arbeitsplatz detailiert beschreiben mußt. Sollte die ARGE die Ausgaben nicht anerkennen droht dir die Rückzahlung der geleisteten Leistungen. Jeder selbständige Person oder auch Freiberufler ohne Ausnahme auch ein Kleinunternehmer in dem Falle muß seine Buchhaltung detailiert Vorlegen. Ich weiß zwar nicht wieviel Geld du verdienst aber solltest du ALG2 Geld beantragen wird es dir nicht so gut ergehen den Stelle dich auf fast tägliche Mitwirkungspflicht ein zumindest schriftlich alle zwei Tage oder monatlich. Tue dir den gefallen und setze dich Heim beantrage ALG2 Geld und suche dir einen sozialversicherungspflichtigen Job. Den ansonsten quält es dich zu sehr ich spreche aus Erfahrung. Man sollte auch dazu wissen dass man als Freiberufler/in oder als Selbständige/r keinerlei zusätliche Hilfen wie Fahrtkosten beantragen kann man wird vom Staat sowie auch ARGE nur dann richtig unterstützt wenn man sozialversicherungspflichtig wo beschäftigt ist. Mfg

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