Hallo.... bei verheirateten ist das gemeinsame Sorgerecht automatisch, bei unverheirateten muss die Mutter das schriftl. festhalten und meines Wissens nach, auch beim Jugendamt bestätigt werden kann.... Ruf einfach da an und informier dich, die Bestimmungen haben sich, seit der Gerichtsentscheidung, auch unverheirateten das gemeinsame Sorgerecht zu zugestehen in vielseitiger Form erweitert.... Darüber solltest du dich auf jedenfall genausten aufklären lassen!

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Hallo... Google mal Testament, Sorgerechtsverfügung, da gibt es einen Vordruck den du verwenden kannst. Ich habe mich auch damals mit dem Thema beschäftigt und mich rechtl. informiert... Es ist so: Du musst ein Testament mit deinem Willen, Sorge betreffend des Kindes aufsetzen und besten falles per Notarbeurkunden lassen, dem Jugendamt eine Kopie zukommt. Im falle deines Todes, wird der Vater natürlich als nächster Familienpart angesprochen, dein Testament aber wird durch das Familiengericht mit Hilfe des Sorgebegünstigten, den du nenst um Urteil angehalten. Deine Verfügung wird geprüft und das Gericht entscheidet, zum KINDESWOHL. Es ist im Grunde durch dein notariellen Willen so, das es vorrang hat und eine neutrale Prüfung verlangt und erst mit der Entscheidung des Gerichtes, dein Testament wirksam werden kann... Mach es, auf jeden fall zum Schutz und wohl deines Kindes...! lg

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Hallo... Vorab, es ist leider ( ich bin auch eine Frau/Mutter und kann das sagen ) nicht selten, das eine Mutter überfordert ist und dem Vater die Sorgeaufgabe, das gemeinsame Kind verweigert... Geld eine Rolle spielt, der Mutter das fehlen könnte, aber die Tatsache, sich Überforderung einzugestehen, hat mit dem Stolz der Frau, sich keine Schwäche anmerken zu lassen, enorm viel zutun...! So auf deine Frage aber direkt zu kommen... SPAR dir, weitere Gespräche mit dem Jugendamt, die haben weder die Zeit noch die Lust, sich mit derartigen Sachen zu beschäftigen... Du solltest, wenn du dir wirklich sorgen um dein Kind machst, ein Gespräch mit deiner ex reine Zeitverschwendung ist, gleich morgen einen Anwalt der Familienrecht spezialisiert ist, dabei eine Frau Anwältin immer besser als ein Herr ist, die einfühlsamer und pfiffiger, als Vertretung, Kindeswohl besser einschätzen.. Wenn du viel Einkommen hast, wirst du auf Prozesskostenhilfe schlimmsten Fall nicht anspruch haben, aber dein Kind sicher wert für dich ist. Beschreibe der Anwätin, genau wie hier deine Sorgen und stelle direkt ans Gericht den Antrag auf Kindesaufnahme, Prüfung der Sorgeübernahme, das Jugendamt wird automatisch vom Gericht um Stellung gebeten und wird dich besuchen. du hast gute Chancen, weil dein Kind mitspracherecht hat und vom Gericht angehört wird. Stell sicher, das dein Kind ein zimmer hat und betreut ist wenn du arbeitest. Wenn das nachweisbar ist, dein kind sich selbst überlassen wird, wird die Anhörung durch das Gericht mit deinem Kind den rest von alleine machen, deinen Antrag befürworten. Im Falle des Sieges, dein Antrag bewilligt wird, übernimmt meines Wissens nach, der Staat die Kosten des Verfahrens... Warte nicht weiter, leg los, dein Kind braucht dich wirklic. lg Yleonie1

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Hey... Ich habe für mich diese Familienhilfe bewilligt bekommen und kann das gerne erläutern! Es ist schon mal hilfreich, das seitens der Kur eine Empfehlung für die Hilfe ausgesprochen wurde und hoffe das sie das schriftlich hat, andernfalls anfordern von der Kureinrichtung! Eine ärztliche kurze Stellungnahme vom Kinderarzt, das das Kind normale Entwicklungen hat, falls Defizite da sind auch genannt werden, ist sehr auch von vorteil, durch ihren Hausarzt kurz schriftlich erläutern lassen, das Erschöpfungszustände ( keine Überforderung, denn ich bin überzeugt das sie nicht überfordert ist, sondern zweifellos als alleinerziehende Mama, die alles beste gibt, irgendwann auch den Erschöpfungszustand erreicht, wenn keine Hilfe aus dem Familienkreis da ist)... Diese Papiere sind dringend empfohlen, als nächstes muss sie einen Beratungstermin mit dem Jugendamt machen, weil diese über die Familienhilfe entscheiden, die Kosten tragen müssen und nicht selten, beim beantragen erstmal... ABLEHNEN, weil es einfach sehr teuer ist! Gehe du mit ihr mit,um die Sicherheit zu haben, was zugesagt, oder welche Gründe eine Ablehnung aussagen! Eine Familienhilfe, wird nach einem Round Table, wo das Jugendamt, die Mutter, falls ihr Kind schon im Kindergarten ist, auch die Kindergartenbetreuung geladen wird. Zusammen werden die Hilfebedürfnisse reflektiert, wo muss geholfen werden, was kann die Mutter alleine... Welche Stunden pro Woche den sinnvoll sind... Wenn eine Vereinbarung steht, wird ein "Hilfeplangespräch", so nennt man das schriftlich zusammengefasst und eine geeignete Institution der Familienhilfe gesucht und beauftragt. Die Mutter entscheidet selber, nach Kennenlernen, ob es passt, oder jemand anders kommen sollte... Niemand, nimmt ihr das Kind weg und falls noch Fragen sind, sag es mir bitte, vielleicht kann ich euch weitere Antwort, Klärung beitragen... Viel glück.. lg

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Hey.... ohne wirklich deine Beschreibung intensiv zu lesen, kann ich dir nur sagen, wenn das Jugendamz diese Maßnahme des Mutterkindheimes angeordnet hat, wirst du wenn du ohne Nachricht und Grund, der im Heim aktzeptiert wird, schlimmsten Falles als Vermisst gemeldet werden und die Polizei dich sucht. Wenn du aufgegriffen wirst, wird dein Kind möglicherweise abgenommen und in Obhut genommen, bis alles weitere mit dem Jugendamt besprochen wurde!! Ich denke egal wie alt du bist, geht es hier nur um das Wohl deines Kindes und das ist in dem moment gefährdet, wenn du dich gegen Anordnungen und höhere Mächte wie eben das Jugendamt dich stellst... Denke an dein Kind und nehm kontakt mit deiner Sachbearbeit/in beim Jugendamt auf, schildere alle deine Sorgen und Wünsche, versuche die auf deiner seite zu haben, das ok dort bekommen, so wirst du nicht verlieren... Glaube mir, ein Kind kann schneller in Obhut durch das Jugendamt genommen werden, als du " aber " sagst, du hast keine Chance das zu vermeiden..... wenn du eine Kindeswohlgefährdung signalisierst.... Viel Glück.

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... Hey, erstmal großes Lob dafür, das du so reif deine Sorgen schilderst und das obwohl du sehr jung bist, ich finde es klasse das du hier bei GF rat sucht und hast bereits gute Antworten bekommen... Kopf hoch, nicht unterkriegen lassen! Das du traurig bist und weinst, das Papa weg ist und deine Eltern sich trennten, ist völlig normal, ich deine Mama nicht verstehe, das sie dir diese Art von verarbeitung verbieten will! Du hast mit deinem Alter einen sehr hohen und entscheidene Erlaubnis, dein Leben mit zu gestalten und auch wenn es darum geht zu papa zu ziehen... Ich lege dir ans Herz, garnicht länger alles alleine ausstehen und deinen Vater ganz vertraut, ohne das Mama das weiss, alles zu erzählen, deine Sorge, deine Wünsche, Deine ängste und wie ihr beide das alles gemeinsam in die Hand nehmen werdet! Dein Vater kennt weitreichend die rechte und pflichten, weiß wo ihr Beratungsstellen wie Jugendhilfe kontaktieren könnt. Ich denke dein Vater wird dich nicht weiterhin in dieser Trauer, das du dich einigelst bei deiner Mutter, deinem Schicksal überlassen und aktiv werden!! Du kannst auch wenn du unsicher bist, wie du papa alles sagen sollst, in der Schule dich deinem Klassenlehrer( es gibt auch Vertrauenslehrer ) anvertrauen, du mit diesem Menschen gemeinsam beraten wirst, was ihr als nächsten machen müsst!! Ich drück dir die daumen das du zur ruhe kommst und so sein darfst wie du bist... Du schaffst das.. lg Yleonie1

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Hallo.... Ich glaube, ein Kind richtig zu versichern, sollte beiden Elternteilen wichtig sein, aber die Frage wie weit du dir einen umfassenden Schutz vorstellst, stellt sich für mich! MEine Kinder haben ich mit Haftpflicht, private Krankenzusatzver. unfallversicherung und der gleichen abgesichert und die Kosten alleine von dem Unterhalt des Vaters bezahlt, weil es mir wichtig war... Das der Unterhalt sehr gering ist und eigentlich nicht von einem Elternteil alle bezahlt werden sollte, war auch eine Frage von mir, aber ich bin den anstrengenden Diskussionen lieber aus dem Weg gegangen und habe selbst meine Kinder umfangreich abgedeckt!! Verlangen kann man das glaube ich nicht, weil das private freiwillige Versicherungen sind... Sprech einfach mit deiner Ex darüber, ihr werdet euch sicher einig.. lg

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Hallo... Mein Beileid...!! Ich denke, der Tod eines sehr nahe stehendem Menschen, egal ob natürlichen Todes, oder sehr jung durch Freitod, bedeutet lange und schwer zuverkrafteten Schmerz.... Du solltest auf jeden Fall über Deine Emotionen sprechen und mit vertrauten Menschen, vielleicht sogar mit der direkten Familie Deines Freundes, gemeinsam trauern und Schmerzen lindern... Es kann nicht von jetzt auf gleich verkraftet sein,,, Ich habe vor Jahren durch Unfalltod auch einen sehr jungen Freund verloren und habe nicht verstanden, das er nie zurück kommt, ich habe damals alleine damit klar kommen müssen und habe geweint, getrauert, nach dem warum geschrien und ganz langsam wieder den Boden unter den Füssen gefunden... Heute hängt das letzte Bild, das seine Eltern als Trauerkarte allen gab, in meiner Wohnung, damit ich immer an ihn denke... Wenn Du das nicht aushilft gibt es auch Selbsthilfegruppen, die deinen Schmerz kennen und ihr euch austauschen könnt, versuch nicht alleine alles mit dir auszumachen, reden und weinen, auch die Wut, warum er und du nichts dagegen machen konntest, vielleicht sogar deine innere Schuldsuche als Freund/in von ihm, ihn nicht vom Tod abgehalten zu haben, verlangen Unterstützung.... Ich wünsch dir alles liebe und alle Kraft das zu verarbeiten....!! Lg

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Hallo... Die Gerichtliche Entscheidung mit vorliegendem Beschluss, hat der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugestanden und wird in Sorgerechtsumfang, geteilte Sorge oder sogar alleinige Sorge für die Mutter nachweislich zeigen können!!! Die Mutter hat damit alle Rechte, über den Wohnort des Kindes alleine entscheiden zu können... Die Polizei wird mit der Mutter das Kind vom Vater holen, wenn die Unterlagen vorgelegt werden. Die Variante aber, erst beim Jugendamt um Hilfe zu bitten, die Polizei nur im Notfall aktiv werden soll, kann ich euch ans Herz legen und hoffe es wird alles schnell geklärt, um dem Kind Ruhe und stabile Verhältnisse zu ermöglichen... Viel Glück.. lg

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HAllo... Das Jugendamt sitzt immer am längeren Hebel, du solltest erstmal 18 werden und alle Formaleninhalte, der Sorgerechte und Vormundschaftsübernahme abwarten, dich absichern... Das Jugendamt kann auch mit 18 Dich zur bleibe im Mutterkindheim zwingen, denn selbst wenn du alleine mit deinem Kind wohnen willst, ist das Jugendamt für dich zuständig und muss dir finanzielle Wohnförderungen zusprechen, von dort für dich fliessen.... Mach dir alles nicht noch schwerer, warte ab komme zur Ruhe und arbeite mit dem Amt zusammen, berate alles mit ihnen, spreche alternativen durch und zeige vorallem das du alle entscheidungen als junge Mutter, nur zum Wohle deines Babys treffen wirst, fehler vermeiden willst und auf die Jugendamtzusammenarbeit angewiesen bist, dir große Hilfe ist..... Viel Glück...

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Hallo.... JAAAA, das geht in jedem Falle, einfach mit Geburtsurkunde von allen, gemeinsam zum Standesamt gehen und den Antrag auf Änderung stellen, das Kostet zwar Geld, aber das euer Kind den Namen des leiblichen Vater haben will, ist das ohne Umwege machbar... Finde ich toll, das ihr sooo harmonierend plant und eurem Kind einen starken Familienzusammenhalt vermittelt!!! Lg

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Blödsinn... Ist eine Vererbung auf nur Schulden und kein Vermögen aufgebaut, kann jeder von euch das Erbe ablehnen und die Schulden abwenden.... In dem Falle wo Schuld und Vermögen vorhanden sind, werden die Schulden erst gelöst und der rest aufgeteilt, was aber keinen Sinn macht... Für alle rechtlichen wirksamen Erbklauseln solltet ihr unbedingt einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen und vor der Klärung .. Schulden... nichts annehmen... Wer kommt auf den Schwachsinn den Kindern zu selben teilen die Schulden aufzuerlegen??? Hab ich noch nie gehört und macht den Anschein, das da jemand Freude nach dem sterben hinterlasst, den Kindern nochmal richtig einen mit zugeben..... Viel Glück in der Aufklärung und hoffentlich frei von aller Schuld, die ihr nicht zu verantworten habt...

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Hallo... Das geteilte Sorgerecht ist als erstes sehr gut und die Beschreibung zeigt, welche enormen belastungen die Mutter zu verkraften hat... Mein Rat an euch... Einen ersten freundlichen Beratungstermin alleine mit dem Jugendamt machen und die ganze Lage beschreiben, aber ich rate euch, ohne wut auf die Mutter zu vermitteln, verständnissvoll zu berichten, das Kindeswohl zu wahren... Die Möglichkeiten hinterfragen und auch die Gewaltverdachtsmomente als völlig verzweifelt, nebenbei zur Prüfung dem Amt anvertrauen. Eine Gerichtliche Beantragung, das Kind mit Aufenthaltsbestimmungsrecht zu sich zu nehmen erwähnt wird, aber erst mit Anwalt folgen wird, wenn keine zufriedene Veränderung zum Kindeswohl zustande kommt... Ihr solltet auch die Zugeständnisse, das Sorgerecht freiwillig überschrieben zu bekommen, was die Mutter zusicherte zu informieren und dem Jugendamt Wege für Entscheidungen überlassen...!! Wahnsinn, ich hätte nie gedacht das mal zu raten, aber die Beschreibung beweist welche Beweisvollen Defizite bei der Mutter bestehen, jedoch einen Krieg vorm Gericht allen nichts bringt und ihr mit neutralen und gutgewollten Alternativen mehr schafft als viele andere Menschen..." Betonen möchte ich am Ende noch, jedes Jugendamt lässt zu Anfang überwiegend der Mutter hohen Schutz und Spielraum für Stellungnahmen zukommen, eine so genannte unantastbarkeit, jedes böses Wort des Vaters wird negativ eingestuft und nicht ohne die Mutter zu hören zweifelnd auf Distanz gehalten, die Mutter wiederrum sobald sie zu allem angehört wird, alle Trümpfe von Sorge, Liebe unauffälligkeiten hat und mit leichtigkeit das Amt überzeugen kann, das es sich um Trennungskrieg handelt zu rechtfertigen... Deshalb, versucht ohne böse Worte eure Situation zu schildern und um die Unterstützung zu bitten, die Kindesaufnahme angestrebt wird, aber nicht zu lasten des Kindes erzwungen wird!!! Wenn ihr auf Ignoranz stoßen solltet, dann ohne wenn und aber per Anwalt einen Eilantrag auf Aufnhame des Kindes und Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen... Die alleinige Sorge wird kaum Chance haben, aber in eurem Fall auch nicht das wichtigste ist.... viel Glück und auf keinen Fall auf die lange Bahn schieben.... Denk an das Kind das mit 3 Jahren alle Hilfe braucht... lg

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... AUFJEDENFALL, ist das Jugendamt der einzige Ansprechpartner in der Angelegenheit und ich denke das sollte sofort passieren... Das Jugendamt ist für Wohnveränderungen zuständig, notwendige Hilfemaßnahmen und Anlaufstellen, eventueller Gesundhaitlicher Defizite... Sich bis zur Bewusslosigkeit trinken und selbst verletzten wollen, zeigt einen unwiederruflichen Bedarf an professioneller Hilfe und dafür der erste Ansprechpartner das Jugendamt ist... Keine Angst davor, es gibt immer Grundlagen für solch ein auffälliges Verhalten und rührt leider sehr häufig aus der engen Familiären Umgebung her... Kopf hoch ich drück euch die daumen und wünsche alle Kraft dafür, bald eine glückliche Lebensperspektive zu finden, zu gehen... lg

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Hallo... Unterhaltsansprüche können unverheiratet nicht übergehen, aber da es eine Lebensgemeinschaft ist, werden die Einkünfte anders berechnet, auch die der Freundin mit berechnet und damit die Unterhaltsfähigkeit eventuell wieder hergestellt ist... Die Angelegenheit ist sehr kompliziert und kann ein Anwalt in einem Beratungsgespräch ca. 80 Euro genauer informieren... lg

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... Sicher darf die Polizei das... muss doch alles geklärt werden und die Eltern informiert werden... Was ist daran schlimm??? Eigentlich eine gute Maßnahme, um dem Kind deutlich zu machen das Gewalt strafbar ist, in 3 Jahren mit 14 das Kind vor Gericht kommen kann, wenn es die aktive Person in Gewalt ist....lg

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Hallo.... Ich verstehe den Zusammenhang nicht wirklich, worum gehts dir denn? Um den Pc und Drucker oder hast du zuhause mehr Sorgen, die über materielle Dinge hinaus gehen...Das Jugendamt kann Dir natürlich in vielen Bereichen helfen, aber die Frage, ob du es auch brauchst, solltest du dir nochmal stellen... Ich schätze Deine Einstellung sehr, einen guten Abschluss in der Schule zu wollen und Deine Mutter sicher nicht dazwischen steht... Vielleicht überdenkst du die Familiären Missverständnisse noch mal und bittest mama zum lieben Gespräch alleine und versuchst Deine Fehler zu reflektiern und Mama auch zuzuhören... Ihr werdet sicher einen Nenner finden... Ich glaube eure Sorgen sind sehr gering und würden durch die Jugendamteinbindung alles extremer machen... Darüberhinaus, mein Rat.. drohe den eigenen Eltern niemals mit Jugendamt, wenn die Problematik nicht entsprechend hoch ist, um Hilfe von dem Amt zu fordern.. Eltern reagieren mit Recht sehr allergisch auf solche Drohung, weil das Jugendamt die Privatsphäre als Eindringlich mächtig beeinflusst, du kannst im schlimmsten Falle nur verlieren,wenn deine Problem tatsächlich so oberflächlich sind, das Jugendamt bei Kontaktaufnahme schmunzelt, aber für deine Mutter eine echte Belastung garantiert!!! MAch dir und deiner Familie das leben nicht unnötig schwer... ok.... Alles gute und sollten deine Sorgen wirklich über das hier geschilderte mass sehr extrem bestehen, rede mit deiner Mutter und entscheide danach die Frage mit dem Jugendamt... lg....

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Hallo.... wenn ich das richtig verstanden habe, steht eine Entscheidung im gemeinsamen Sorgerecht noch aus, das wird gerichtlich entschieden, wichtig ist für dich, dich per Anwalt über das Aufenthaltsbestimmungsrecht informieren zu lassen, du auf ein Mitsprachrecht im Aufenthaltsbestimmungsrecht mit beantragen kannst... Prinzipiell gehen die Kosten an den Elternteil, der seinen Umgang regelmäßig beansprucht, in dem Falle Du, weil das Kind bei der Mutter lebt... MAn sagt, eine Kilometerweite von max. 300 Km ist dem anderen Elternteil zuzumuten, um sein Kind konstant zu holen, was aber natürlich absulut schwachsinn ist, wenn man die Unterhaltskosten und Fahrtkosten betrachtet. Du solltest mit deinem Anwalt vor dem Gericht eine vereinbarung anstreben, die euch beide als Eltern zur Kostenteilung zwingen, das habe ich damals auch getan und das Gericht sehr interessiert ist, eine gerechte Lösung zu entscheiden... Umgangsybläufe all das kannst du intensiv vor gericht klären lassen, besprich dich unbdingt vorher mit deinem Anwalt!! Die Frage übrigens, warum dein Kind soweit weg geht, sollte auch hinterfragt werden, denn nicht immer entspricht das dem Kindeswohl.... Viel Glück....

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Hallo.... Du schreibst, du willst gemeinsame Sorge zum wohl des Kindes, aber dann gibst du Bedenken die nicht unwichtig sind an... warum machst du dir das Leben selber schwer?? Klar, das neue Gesetz, der gemeinsamen Sorge wird immer lauter, aber wird auch auf jeden Antrag individiuell entschieden.... sorge Dich um dein baby, sei da... gebe alle Liebe und wärme und lass den Vater nebensache werden, wenn er vater sein will, kümmert er sich und wenn er Sorgeantrag stellt, kannst du deine Ängste bekannt geben, das Gericht prüft genau.... mach dir keinen Kopf vorallem unter dem Aspekt deiner Bedenken, würde ich keiner freiwilligen geteilten Sorge entgegenkommen.... viel Glück

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Hallo... in erster Linie geht es jetzt darum, für Deine Tochter strukturen und normale Lebensinhalte zu schaffen und in dem vergangenen Jahr gab es so wie ich es verstehe, viel up and down, was für euch alle, aber vorallem für deine Tochter eine enorme seelische Belastung ist... eagl was ihr wollt, versucht das Jugendamt das Kindeswohl zu erhalten und hat Angst, das ein good will Kontakt wieder Chaos entfacht, was deine Tochter erneut aus der Bahn werfen würde!! Man nennt das unter anderem Hilfeplangespräch, Round Table, wo alle Personen die für deine Tochter da sind mit Dir zusammen kommen und über strategien zur festen Lebensbasis beraten, dieses Gespräch musst du abwarten, es hat vor und nachteile, das es aber erst in 6 monaten ist, ist komisch denn normal werden die auf anfrage schneller terminiert... Ich würde an deiner stelle das amt anrufen und bitten schneller das treffen zu organiesiereb und vermitteln das du umgang willst, was du machen kannst das es schneller geht.... lg

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