Hallo. Ich benötige dringend einen Tipp bezüglich der Bring- bzw. Holschuld des Arbeitsgebers nach Vertragsende.
Und zwar war ich ein Jahr lang als studentische Aushilfskraft bei einem Unternehmen angestellt - habe aber meinen auslaufenden Vertrag aufgrund von Differenzen zwischen dem Arbeitgeber und mir nicht verlängert. Nun werde ich gebeten meine Peronalkarte (Chipkarte), durch die ich Eintritt zu den Räumlichkeiten des Unternehmens erhalte, einzureichen. Dies ist natürlich völlig legitim. Um diese Karte jedoch abgeben zu können, wurde ich aufgefordert, einen sogenannten Personalbogen (vom Chef umgangssprachlich als "Laufzettel" bezeichnet) auszufüllen. Dieser beinhaltet den Hinweis, dass ich Unterschriften aus den einzelnen Abteilungen des Unternehmens einholen soll. Sprich: Ich werde dazu aufgefordert, durch alle Abteilungen zu gehen und mir Unterschriften abzuholen, um endlich meine Personalkarte abgeben zu dürfen. Da der Vertrag längst ausgelaufen ist und ich mich auch nicht "im Guten" von diesem Arbeitgeber getrennt habe, würde ich nur ungern noch einmal persönlich dort erscheinen. Von daher meine Frage: Liegt hier die Holschuld nicht beim Arbeitgeber? Reicht es in diesem Fall aus, diese Karte per Einschreiben dort einzureichen? Muss ich den Unterschriften hinterherlaufen?