Also frage ich mich: ist beim TÜV eingetragen worden, dass ich die praktische Prüfung bestanden habe? Sodass wenn ich meinen Ausweis vorzeige, der TÜV weiß, dass ich bestanden habe
Antwort
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Mit der prüfbescheinigung war nicht die Fahrerlaubnis gemeint. Also nicht der BF17 Führerschein sonder der Zettel, mit dem ich beim TÜV den BF17 Führerschein abholen soll. Und der muss mit dem Ausweis beim TÜV vorgezeigt werden