Ich habe mich auf einer Privatenschule beworben wo ich jeden Monat fast 300€ bezahlen muss.
Dies war im Februar. Anfang März habe ich den Schulvertrag unterschrieben zurückgesendet.
Nun wollte ich vorerst doch noch ein wenig Berufserfahrung sammeln bevor ich mich weiterbilde. Aus diesem Grund habe ich mich für eine Kündigung entschieden.
Hier ein Auszug aus dem Schulvertrag:
§3 Beendigung der Ausbildung
(1) Das Ausbildungsverhältnis kann nur gekündigt werden:
1) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
2) mit Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende
§4 Rücktritt vom Schulvertrag
(1) Der Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss gewährt. Wird der Vertrag innerhalb der 14 Tage vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen, so besteht das Rücktrittsrecht nur bis zum Ausbildungsbeginn. Danach kann der Teilnehmer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Ab Ausbildungsbeginn gilt dann das unter §3 des Vertrags aufgeführte Kündigungsrecht.
Schulbegin ist der 01.09.2011. Nun komm ich erst auf den 31.12.2011 da raus. Der Prof meines Bruders meinte nun dass der Vertrag an versich nicht rechtens ist da die Schule sich auf selbst geschriebene § bezieht.
Wie sieht es aus muss ich zahlen?