Erstausstattung laut §24 Abs 3, SGB II
Hi Leute! Mal eine Frage an die Kenner. Ich habe vom Jobcenter für meine eigene Wohnung eine Erstausstattung (§ siehe Titel) bekommen. Jetzt bin ich etwas verwirrt, denn in dem § steht unter Abs 1 etwas von "als Darlehn", jedoch in Absatz 3 "gesondert erbracht. http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html (Der Paragraph)
Und in meinem Schreiben steht:
Ihren Antrag auf Übernahme von Bedarfen der Erstausstattung der Wohnung vom xx.xx.xxxx kann im vollen Umfang von xxxx € entsprochen werden. (§24 Abs 3, SGB II). Wenn ich das so richtig verstehe (bin mir aber echt nicht sicher) ist dies gesondert von Abs. 1 und daher KEIN Darlehn.
Wäre super wenn paar Experten mir weiter helfen könnten :) Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Xyco