Antwort
Ich habe nun gekündigt und für alle die es noch interessieren wird folgendes:
-beurlauben lassen die einen deshalb nicht
-in das Finanzamt zurück kann man nur wenn man sich wieder dem Auswahlverfahren stellt (ist also trotz abgeschlossener Ausbildung nicht so einfach)
-in den gehobenen Dienst kann man sich wohl trotzdem gut nach dem Abitur bewerben. Das wurde auch von mehreren Leuten angesprochen ist also wohl keine Seltenheit. Da kommt man wohl leichter rein zum gesagten ‚aufsteigen‘ als erneut in den mittleren Dienst zu kommen.