Sowohl Vermieter als auch Mieter haben nicht das Recht das Schloss rechtswidrig auszutauschen.
Vermieter:
Das Mietverhältnis wurde nach Sachverhalt nicht gekündigt noch hat der Vermieter eine Räumungsklage. Das heißt Ihm steht gar nicht zu einfach so das Schloss zu wechseln. Möglicherweise mit Strafverfolgung drohen und je nach Schaden Schadenersatz verlange.
Mieter:
Dem steht es erst gar nicht zu. Auch hier Strafverfolgung androhen und je nach Schaden Schadenersatz verlangen ( z.b für das kaputte Schloss) .